Unter Protest der AfD Bundestag beschließt Gesetz für parteinahe Stiftungen
Der Bundestag hat für ein Gesetz gestimmt, das die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen auch an die Verfassungstreue knüpft. Damit könnte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung weiterhin leer ausgehen. Die Partei protestierte scharf.
Der Bundestag hat die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das beschlossene Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahesteht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist.
Die jeweilige Partei darf zudem nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Und die Stiftung muss die Gewähr bieten, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einzutreten. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Union angenommen. Auch die Linke stimmte mehrheitlich dafür.
AfD sieht sich ausgegrenzt
Die AfD und alle fraktionslosen Abgeordneten votierten geschlossen dagegen. Die AfD protestierte vehement gegen das Gesetz, weil sie sich dadurch benachteiligt sieht. Sie sitzt erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat damit momentan keinen Anspruch auf eine Förderung. Zudem dürfte künftig das geforderte Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zum Hindernis werden, weil zwei AfD-Landesverbände - Thüringen und Sachsen-Anhalt - inzwischen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind. Die AfD als Ganzes gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser bewertete das Gesetz als verfassungswidrig und sprach von einem "AfD-Verhinderungsgesetz". Er hielt den anderen Parteien vor: "Sie delegitimieren diesen Staat durch Selbstbedienung der politischen Klasse." Sein Parteikollege Peter Boehringer nannte die neuen Regeln ein "dreistes Lehrstück von Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft".
Erika Steinbach, die Vorsitzende der DES, sprach von einer "gezielten Ausgrenzung einer wichtigen oppositionellen Kraft". Der Bundestag habe "ganz offen eine beklemmende Demokratieverachtung deutlich gemacht, die jedem autoritären Land zur Ehre gereichen würde".
Verfassungsgericht mahnte Regel an
Die gesetzliche Regelung wurde nötig, da die AfD erfolgreich am Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt hatte, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung bislang ausgeschlossen ist. Die Verfassungsrichter verwarfen im Februar die bisherige Förderpraxis. Das Gericht entschied, dass die Ausnahme der DES für das Jahr 2019 eine Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb darstellte. Gleichzeitig wurde eine gesetzliche Regelung angemahnt.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien an Studentinnen und Studenten. Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt beträgt mehrere Hundert Millionen Euro jährlich. Die AfD will nun auch gegen das neue Gesetz in Karlsruhe vorgehen.
"Kein Geld für Verfassungsfeinde"
Redner der Ampel-Koalition sowie von Union und Linkspartei verteidigten im Bundestag das Stiftungsgesetz gegen die Angriffe der AfD. "Die wichtigster Regelung ist ganz klar: Kein Geld für Verfassungsfeinde", sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Konstantin von Notz (Grüne) betonte, für alle Stiftungen gelte: "Wer Extremistinnen und Extremisten gezielt hinter sich versammelt und sich zu deren Sprachrohr macht, der darf nicht staatlich gefördert werden."
Für die Linke hielt Clara Bünger der AfD vor: "Wenn die AfD mit diesem Gesetz ein Problem hat, dann bedeutet das nur, dass sie als Partei mit der Demokratie und unseren demokratischen Werten insgesamt ein Problem hat." Stephan Thomae von der FDP wies darauf hin, dass die Stiftungen große Freiheit bei der Verwendung der Mittel haben. "Aber eines ist doch klar: Dass sie diese Mittel nicht und niemals gegen diese Demokratie zum Einsatz bringen dürfen."
Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling betonte: "Dieses Gesetz richtet sich überhaupt gar nicht gegen irgendeine Partei, sondern es verlangt vielmehr ausdrücklich ein Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung - und zwar von allen Parteien, die eine Finanzierung ihrer politischen Stiftungen erhalten wollen."