Tanken und Heizen ab 2024 Bundestag beschließt höheren CO2-Preis
Tanken und Heizen dürften nächstes Jahr teurer werden. Der Bundestag stimmte dafür, den CO2-Preis anzuheben. Außerdem hat der Bundestag den Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und - als Voraussetzung dafür - die erneute Aussetzung der Schuldenbremse.
Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für einen höheren CO2-Preis, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt. Das Parlament beschloss, dass ab Januar 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 fällig werden. Aktuell sind es 30 Euro. Damit setzte der Bundestag den ersten Teil des großen Haushaltspakets der Ampel-Regierung um.
Eigentlich wollte die Ampel wegen der hohen Energiepreise zum Jahreswechsel den CO2-Preis nur auf 40 Euro erhöhen. Doch nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts kehrt man nun auf den steileren Pfad zurück, den die ehemalige Regierung von Union und SPD vor Jahren schon festgelegten hatte.
Die Einnahmen aus dem CO2-Preis fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.
Aufschläge beim Tanken und Heizen
Verbraucher müssen nun mit steigenden Sprit-, Öl- und Gaspreisen rechnen. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer. Diesel-Fahrer müssten mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.
Gas verteuert sich nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Musterfamilie mit einem Heizbedarf von 20.000 Kilowattstunden habe dadurch jährliche Mehrkosten von 78 Euro beim Gas und 96 Euro bei einer Ölheizung.
Bundesregierung macht Gebrauch von Notlage
Der Bundestag beschloss zudem den Nachtragshaushalt der Ampelkoalition für das laufende Jahr. Die Abgeordneten votierten in namentlicher Abstimmung mehrheitlich für die Budgetänderung, die durch das Haushaltsurteil notwendig wurde.
Als Voraussetzung dafür hatte das Parlament zuvor die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch für das Jahr 2023 und damit das vierte Jahr in Folge ausgesetzt. Der Beschluss fiel mit der erforderlichen Kanzlermehrheit bei 414 Ja- und 242 Nein-Stimmen sowie neun Enthaltungen. Die Bundesregierung begründet dies mit einer im Grundgesetz als Ausnahme vorgesehenen außergewöhnlichen Notlage als Folge des Ukraine-Krieges.
Damit wird im Wesentlichen die Kreditfinanzierung der Energiepreishilfen aus dem Krisenfonds WSF auf eine andere rechtliche Basis gestellt. Frühere Kreditermächtigungen waren durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfallen.
Neuverschuldung von 70,6 Milliarden Euro
Mit dem Nachtragsetat überschreitet die Bundesregierung mit einer geplanten Neuverschuldung von 70,6 Milliarden Euro die laut Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme um 44,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 43,2 Milliarden Euro auf die Energiepreishilfen bei Gas, Fernwärme und Strom.
Rund 1,6 Milliarden Euro sind für den Fluthilfefonds nach der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal 2021 vorgesehen. Auch dessen Finanzierung aus alten Kreditermächtigungen war nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum KTF hinfällig.
Das Gericht hatte entschieden, dass unter Aussetzung der Schuldenbremse aufgenommene Kredite nur in dem Jahr verwendet werden dürfen, in dem die Notlage erklärt wurde. Das Gericht strich der Ampel-Regierung daher 60 Milliarden Euro, die sie aus Corona-Krediten an den KTF übertragen hatte.