Straftäter aus Afghanistan und Syrien Baerbock kritisiert Abschiebeversprechen der SPD
Kanzler Scholz hat schnelle Abschiebungen von afghanischen und syrischen Straftätern zugesagt. Außenministerin Baerbock kritisiert das Versprechen indirekt. Allein durch Abschiebungen ließe sich das Problem mit Gefährdern nicht lösen.
Außenministerin Annalena Baerbock hat indirekt Kanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser für das Versprechen kritisiert, afghanische oder syrische Straftäter schnell abzuschieben.
"Ich glaube, dass es gerade in solchen unsicheren Zeiten nicht ein Beitrag zur Sicherheit ist, wenn man Dinge verspricht, wo man dann am nächsten Tag schon nicht mehr ganz weiß, wie man die eigentlich halten kann", sagte Baerbock am Freitag bei einer Veranstaltung der "Zeit" in Hamburg, ohne Scholz oder Faeser beim Namen zu nennen.
Auch sie denke angesichts des Polizisten-Mordes in Mannheim durch einen aus Afghanistan stammenden Mann, dass solche Gewalttäter "ihren Anspruch auf Schutz verloren" hätten. Man dürfe aber nicht suggerieren, dass man das Problem mit Gefährdern so lösen können, dass man sie "jetzt mal schnell" nach Afghanistan oder nach Syrien abschiebe. Dabei gebe es ganz praktische Probleme.
Scholz will Abschiebungen bald umsetzen
Kanzler Scholz hatte am Mittwoch erneut betont, dass seine Zusage stehe, dass Gefährder aus Afghanistan und Syrien abgeschoben würden. Dies werde bald umgesetzt. "Ich kann Ihnen versichern, dass meine Regierung sehr intensiv daran arbeitet, solche Abschiebungen von Straftätern möglich zu machen", sagte Scholz.
"Allerdings endet natürlich die Macht an der deutschen Grenze - das wird immer bei manchen Sprücheklopfern übersehen", fügte er in Anspielung auf die Weigerung einiger Regierungen hinzu, Landsleute wieder zurückzunehmen.
Baerbock warnte erneut davor, sich von einem "islamistischen Terrorregime" die Bedingungen für die Rücknahme der Straftäter diktieren zu lassen. "Deswegen hüte ich mich davor, Dinge zu versprechen, bei denen ich nicht weiß, wie man sie umsetzen kann." Man müsse sich auch mit der Frage beschäftigen, was man tun könne, wenn diese Personen nicht schnell abgeschoben werden könnten.
Gericht lehnt Schutz für Syrer ab
In diesem Zusammenhang hatte ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zuletzt für Aufsehen gesorgt. Das Gericht hatte die Klage eines Syrers gegen die Ablehnung eines subsidiären Schutzes für ihn in Deutschland abgewiesen. Für Asylbewerber aus Syrien sieht das Gericht laut dem Urteil zur Zeit keine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg mehr.
Der subsidiäre Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden - etwa durch Bürgerkrieg - drohen. Für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten infolge des innerstaatlichen Konflikts dort ausgegangen worden.
Die jüngste obergerichtliche Entscheidung von Münster stehe damit gegen die bislang gängige Praxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtlinge zuzusprechen, sagte ein Sprecher des höchsten NRW-Verwaltungsgerichts.