Bundesverfassungsgericht AfD-Klage gegen EU-Coronafonds gescheitert
Die Beteiligung Deutschlands am Corona-Aufbaufonds der Europäischen Union verstößt nicht gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Klage der AfD als unzulässig zurückgewiesen.
Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Beteiligung Deutschlands am Coronahilfsfonds der Europäischen Union ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwarf die Klage als unzulässig.
Mit dem Wiederaufbaufonds wollen die europäischen Staats- und Regierungschefs die Folgen der Pandemie abfedern. Die EU-Kommission wurde ausnahmsweise dazu ermächtigt, an den Kapitalmärkten 750 Milliarden Euro aufzunehmen und diese zweckgebunden als Zuschüsse oder Kredite an die Mitgliedsstaaten weiterzugeben. Für die Rückzahlung haften die EU-Länder gemeinsam.
Bereits im Dezember hatte das Verfassungsgericht mit Blick auf andere Klagen entschieden, dass Deutschland sich an dem Hilfsfonds beteiligen darf.
Bundestag und Bundesrat hatten im März 2021 zugestimmt, im April 2021 unterzeichnete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Ratifizierungsgesetz. Die nun gescheiterte AfD-Klage richtete sich konkret gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an dem europäischen Beschluss sowie gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag an dem deutschen Gesetz.