Kabinettsbeschlüsse Zahlreiche Änderungen im Steuerrecht
Die Bundesregierung hat etliche Änderungen des Steuerrechts auf den Weg gebracht. Unter anderem soll das Steuersystem an die Inflation angepasst werden. Zudem wird die Homeoffice-Pauschale erhöht.
Das Bundeskabinett hat verschiedene Steuerrechtsänderungen beschlossen, so dass ihre Pläne nun ins Parlament eingebracht werden können. Wichtigster Grund für die Änderungen ist eine Anpassung der Regeln an die derzeitig sehr hohe Inflation.
Mit den Gesetzesänderungen sollen Mehrbelastungen unter anderem durch einen faireren Einkommenssteuertarif abgeschwächt werden. Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden, also das Einkommen, bis zu dem man keine Steuer zahlt. Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im Jahr 2023 und auf 10.932 Euro im Folgejahr anheben.
Auch der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll nach oben verschoben werden und kommendes Jahr erst bei einem Einkommen von 61.971 Euro und im Jahr 2024 bei einem Einkommen von 63.514 Euro greifen.
Keine Änderungen bei Reichensteuer
Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 277.826 Euro will die Bundesregierung dagegen nicht antasten.
Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
Außerdem wird die Mehrwertsteuer auf Gas zeitlich befristet abgesenkt - von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024. Für diesen Zeitraum soll statt 19 Prozent der reduzierte Satz von sieben Prozent gelten.
Von Unternehmen werde erwartet, dass die Senkung vollständig an Verbraucher weitergereicht werde, heißt es in der Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampelkoalition im Bundestag.
Die Maßnahme soll Belastungen der Verbraucher an anderer Stelle abfedern, etwa durch die ab Oktober geplante Gasumlage zur Stabilisierung von Importfirmen.
Förderung von Solaranlagen
Zudem sollen mehr Solaranlagen auf Dächern privater Häuser gefördert werden. Hier scheuen Bürger oft wegen bürokratischer Hürden die Installation von Photovoltaikanlagen.
Für die Lieferung und Installation soll die Umsatzsteuer gestrichen werden. Außerdem sollen Einnahmen aus dem Betrieb der Anlagen bis zu einem bestimmten Niveau von der Ertragssteuer befreit werden.
Solaranlagen auf Dächern privater Häuser sollen gefördert werden, indem für Lieferung und Installation die Umsatzsteuer gestrichen wird.
Kindergeld und Altersvorsorge
Mit den geplanten Änderungen soll ab 2023 auch das Kindergeld angehoben werden: um monatlich 18 Euro für die ersten beiden Kinder und zwölf Euro für das dritte Kind. Das Kindergeld für die ersten drei Kinder soll dann einheitlich bei 237 Euro liegen. Der Kinderfreibetrag soll für die Jahre 2022 bis 2024 angehoben werden.
Aufwendungen für die Altersvorsorge sollen zudem vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden können.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Wer von zu Hause aus arbeitet, soll künftig eine höhere steuerliche Pauschale bekommen können. Künftig sollen statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden können. Die Pauschale soll zudem nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten.
Mit der Homeoffice-Pauschale bekommen Beschäftigte einen steuerlichen Ausgleich für die Extrakosten durch die Arbeit zu Hause, auch wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann.
Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen - bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.