Entwurf für Steuergesetz Rentenbeiträge künftig voll absetzbar
Vom kommenden Jahr an sollen Beiträge zur Rentenversicherung voll von der Steuer absetzbar sein. Für Millionen Steuerzahler bedeutet das eine Entlastung. Doch an den Plänen des Finanzministeriums gibt es auch Kritik.
Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge vom kommenden Jahr an voll absetzen können. Das geht aus dem Entwurf für das Jahressteuergesetz hervor, der mehreren Nachrichtenagenturen vorliegt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dadurch 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Im Jahr 2024 gehe es noch um 1,76 Milliarden Euro.
Die geplante Neuregelung geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung - also der Besteuerung sowohl des Einkommens, aus dem Rentenbeiträge gezahlt werden, als auch der späteren Rentenauszahlung. Da eine solche zweifache Besteuerung nach Auffassung des Gerichts künftig vielen Rentnerinnen und Rentnern drohte, wurde eine Reform nötig.
Steuern auf Rente erst bei Auszahlung
Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Die Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sogenannten Rürup-Renten.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hält die Pläne für nicht zu Ende gedacht. Eine Doppelbesteuerung werde damit nicht vollkommen ausgeschlossen, kritisierte sie. Hintergrund ist, dass die Renten im Alter von 2040 an voll besteuert werden. Steuerzahler, die in den vergangenen Jahren ihre Beiträge versteuern mussten und 2040 Rentner sind, würden damit doppelt zur Kasse gebeten. Bentele forderte deshalb, die Vollbesteuerung der Renten von 2040 auf 2070 zu verschieben.