Hilfe gegen steigende Preise So funktioniert die Energiepauschale
Zur Entlastung angesichts der hohen Energiepreise zahlt der Staat im September eine Energiepreis-Pauschale von 300 Euro. Wer hat Anspruch darauf? Wie wird sie ausgezahlt? Und wie viel bleibt netto übrig?
Ende August läuft der Tankrabatt aus - und der Sprit dürfte wieder deutlich teurer werden. Insgesamt sind die Kosten für Energie, vor allem Erdgas und Strom, stark gestiegen. Im kommenden Monat wird es hierfür eine - wenn auch vergleichsweise kleine - Entlastung durch den Staat geben. Im September kommt die Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro.
Erhalten sollen sie allerdings nicht alle Bürgerinnen und Bürger, sondern nur Erwerbstätige. Wie die Pauschale ausgezahlt wird und wie viel davon unterm Strich übrig bleibt, ist längst nicht allen klar. Und: Haben auch Selbstständige, Minijobber, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf den einmaligen Zuschuss? Antworten auf einige Fragen.
Was ist die Energiepreis-Pauschale?
Im April hat die Bundesregierung beschlossen, dass vom 1. September an einen Monat lang den Bürgerinnen und Bürgern eine sogenannte Energiepreis-Pauschale von 300 Euro ausgezahlt werden soll. Damit sollen die gestiegenen Fahrtkosten wegen der höheren Spritpreise abgefedert werden. Gut elf Milliarden Euro lässt sich der Staat die Pauschale kosten.
Wer erhält die Pauschale?
Die Energiepreis-Pauschale ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte vorgesehen. Das heißt: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Lohnsteuerklassen 1 bis 5 haben Anspruch auf den einmaligen Zuschuss. Dazu zählen auch Beamtinnen und Beamte, bezahlte Praktikanten und Grenzgänger, die mit dem Auto zur Arbeit ins Ausland fahren.
Steht sie auch Selbstständigen zu?
Ja. Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte erhalten die Pauschale ebenfalls - in Form eines Steuernachlasses.
Wann fließt das Geld?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen das Geld über ihr September-Gehalt ausgezahlt. Das läuft automatisch, ohne dass sie etwas tun müssen. Ähnliches gilt für den Steuernachlass bei Selbständigen. Das Finanzamt kürzt die Steuervorauszahlung für September um 300 Euro.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die einer Beschäftigung nachgehen, können sich das Geld über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 holen. Ihnen kommt der Zuschuss von 300 Euro dann erst im ersten Halbjahr 2023 oder noch später zugute.
Haben auch Mini-Jobber einen Anspruch?
Ja. Allerdings darf der Arbeitgeber die 300 Euro nur auszahlen, wenn er schriftlich zusichert, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis der Mini-Jobberin oder des Mini-Jobbers handelt. Damit soll eine mehrfache Auszahlung der Energiepreis-Pauschale durch mehrere Arbeitgeber vermieden werden.
Können Studenten und Arbeitslose die Pauschale bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitslose bekommen die Pauschale, wenn sie irgendwann im Laufe des Jahres 2022 einmal beschäftigt waren. Studentinnen und Studenten, die sich etwas dazu verdienen - beispielsweise mit einem Mini-Job - können ebenfalls das staatliche "Energie-Geld" beanspruchen.
Erhalten Rentner die Pauschale?
Nein. Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersbezüge bekommen, haben keinen Anspruch auf eine Energiepreis-Pauschale. Gehen die Ruheständler allerdings noch einer Beschäftigung nach - sei es als Teilzeit- oder gar als Vollzeitjob -, steht ihnen der einmalige Zuschuss von 300 Euro zu. Freilich: Um die Pauschale zu erhalten, müssen sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben, der Arbeitgeber muss sie bei der Minijob-Zentrale anmelden.
"Damit ein solches Arbeitsverhältnis vom Finanzamt anerkannt wird, muss es schon ein richtiger Mini-Job sein", erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Arbeitgeber kann auch ein Verwandter sein. Ruheständler, die nebenbei ein Gewerbe betreiben - zum Beispiel mit einer Photovoltaik-Anlage - haben ebenfalls Anspruch auf das staatliche "Energie-Geld". Das gilt aber nicht für Rentner, die eine Wohnung oder mehrere Wohnungen privat vermieten.
Wie viel bleibt netto übrig?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Energiepreis-Pauschale versteuern. Unterm Strich dürften den Beschäftigten im Durchschnitt 193 Euro netto bleiben. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Besonders Spitzenverdiener müssen viel versteuern. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhalten sie netto nur 180 Euro.
Größter Nutznießer der Pauschale sind Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro. Nach einer Musterrechnung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) bleibt berufstätigen Eheleuten von den 600 Euro Energiepreis-Pauschal unter dem Strich 457 Euro. Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem versteuernden Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.347 Euro liegen, und Mini-Jobber brauchen keine Steuern auf die Pauschale zahlen.