Nancy Faeser

Nach Beschluss zu Compact-Verbot "Böse Klatsche" für Faeser

Stand: 15.08.2024 08:40 Uhr

Das rechtsextreme Magazin Compact darf weiter erscheinen - zumindest vorerst. Die Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts setzt Innenministerin Faeser unter Druck. Der Vorwurf von Union und FDP: Ihr Haus habe das Verbot nicht sauber begründet.

Nach dem vorläufigen Scheitern des Verbots des rechtsextremen Magazins Compact kommt von FDP und Union Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Die Eilentscheidung gegen das Compact-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann.

Christoph Mestmacher, ARD Berlin, zu Reaktionen des rechtsextremen Compact-Magazins auf den Gerichtsentscheid

tagesschau24, 15.08.2024 11:00 Uhr

Ähnlich äußerte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei. Er warf Faeser vor, ihr Haus habe beim Verbotsverfahren nicht sorgfältig gearbeitet: "Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. So wurde dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein Bärendienst erwiesen", sagte der CDU-Politiker. "Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist."

Mehr Sorgfalt gefordert

Kritik kam auch von der FDP: Die Entscheidung des Gerichts sei "peinlich für das Bundesinnenministerium", weil sich das Compact-Netzwerk nun als Opfer darstellen könne, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dem Spiegel. "Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen." Angesichts der Bedeutung von "Compact" für die rechtsextreme Szene sei mehr Sorgfalt geboten.

Noch deutlicher wurde FDP-Vize Wolfgang Kubicki: "Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert", sagte er dem Spiegel. Sollte das Verbot nun auch im Hauptsacheverfahren scheitern, "war es das", so Kubicki im Tagesspiegel.

Kritik auch von Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Entscheidung des Gerichts als klares Bekenntnis zum Grundrecht der Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster sagte: "Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der verbrieften Grundrechte führt."

Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" erklärte, nach der vorläufigen Entscheidung müsse die Justiz nun die Rechtmäßigkeit des Verbots im Detail prüfen. Man habe das Compact-Verbot bereits früher als rechtsstaatlich fragwürdig bezeichnet. "Denn Pressefreiheit gilt auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen, auch solche mit extremen Inhalten."

Gericht hat Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Faeser hatte das rechtsextreme Compact-Magazin am 16. Juli verboten. Ihr Ministerium begründete dieses Vorgehen damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei, die verfassungsmäßige Ordnung ablehne und eine verfassungsfeindliche Grundhaltung habe. Dagegen reichte die Compact-Magazin GmbH Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein - mit teilweisem Erfolg. Das Gericht meldete Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an - auch wenn die Print- und Online-Publikationen von Compact Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde erkennen ließen. Das Magazin darf nun zunächst weiter erscheinen. Eine endgültige Entscheidung soll im Hauptsacheverfahren fallen.

In einer früheren Version hatten wir geschrieben, es sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergangen. Richtig ist, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handelt. Bei einer solchen Eilentscheidung prüft das Gericht eine Klage noch nicht in der Tiefe. Wir haben das korrigiert.

Mehr zum Hintergrund dieser und anderer Korrekturen finden Sie hier: tagesschau.de/korrekturen

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 14. August 2024 um 21:30 Uhr.