Karlsruhe zu Bundestagsausschüssen AfD-Eilantrag abgelehnt
Der AfD-Fraktion steht der Vorsitz von drei Ausschüssen im Bundestag zu - doch ihre Kandidaten wurden zweimal nicht gewählt. Dagegen hat die AfD geklagt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag der Partei nun ab.
In drei Bundestagsausschüssen muss die AfD vorerst weiter auf den Vorsitz verzichten. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag im Eilverfahren abgelehnt, mit dem die AfD-Fraktion ihre nicht gewählten Kandidaten vorläufig einsetzen wollte. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe müssen in der Hauptsache noch abschließend über den Antrag entscheiden. Dass die Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, sei nicht völlig ausgeschlossen, teilten sie mit.
Die AfD hätte üblicherweise Vorsitzende im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit benennen können. Bei Widerspruch müssen diese gewählt werden. Beim ersten Wahlgang am 15. Dezember und auch beim zweiten Wahlgang am 12. Januar wurden die AfD-Kandidaten aber nicht gewählt. Darin sieht die AfD einen Bruch der Gepflogenheiten. Deshalb hat sie geklagt.
"Wir werden mit unlauteren Mitteln ausgegrenzt"
Der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Heute ist mal wieder ein schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie. Der AfD-Bundestagsfraktion wird eine faire Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit verweigert. Wir werden weiter mit unlauteren Mitteln ausgegrenzt", sagte Brandner.
"Unverständlich bleibt, warum das Bundesverfassungsgericht für das Eilverfahren fast sechs Monate brauchte und nicht diese Zeit bereits für das Hauptsacheverfahren genutzt hat", sagte Brandner.
Ein anderes Verfahren läuft noch
In der vorangegangenen Wahlperiode wurde Brandner in geheimer Wahl zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt, im November 2019 aber wieder abberufen. Zu diesem Vorgang läuft ebenfalls ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht.
Auch bei der Frage, ob Brandner wieder eingesetzt werden soll, hatte das Gericht einen Eilantrag im Mai 2020 abgelehnt. Begründet wurde das damals damit, dass die AfD-Fraktion auch einen anderen Kandidaten oder eine andere Kandidatin hätte benennen können.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Zugleich wiesen die Richterinnen und Richter auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hin. Die Opposition dürfe nicht auf das Wohlwollen der Mehrheit angewiesen sein.
In jeder Wahlperiode werden die Ausschüsse neu benannt und besetzt. Die Ausschüsse bereiten Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Der Ältestenrat handelt aus, welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt. Wenn es dabei zu keiner Entscheidung kommt, gibt es für die Fraktionen je nach Größe eine Zugriffsreihenfolge, in der sie im Wechsel ihre Aussschüsse aussuchen dürfen. Das war im September der Fall.
(Aktenzeichen: 2 BvE 10/21)