Bundesverfassungsgericht AfD-Eilantrag zu Staatszuschüssen erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober darüber, ob der AfD-nahen Stiftung staatliche Fördergelder zustehen. Ein Eilantrag, mit dem die Partei erreichen wollte, sofort Gelder zu bekommen, wurde aber zum zweiten Mal abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag der AfD wegen Zuschüssen für ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung abgewiesen. Die AfD habe nicht ausreichend dargelegt, dass ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt sei, erklärten die Karlsruher Richterinnen und Richter. Die AfD fordert für ihre Stiftung 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019.
Mit dem Eilantrag hatte die Partei bereits im zweiten Anlauf erreichen wollen, dass die Stiftung bis zu einer Entscheidung schon jetzt Geld bekommt. Ein erster Eilantrag war 2020 gescheitert.
Am 25. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Fördergelder zustehen. Das teilten die Richterinnen und Richter mit.
AfD sieht Recht auf Chancengleichheit verletzt
Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die AfD hatte die Erasmus-Stiftung Mitte 2018 offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, die inzwischen der AfD angehört.
Die Partei ist spätestens seit ihrem Wiedereinzug in den Bundestag der Ansicht, dass die Stiftung ebenfalls Anspruch auf sogenannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt hat. Für die Stiftungen der anderen sechs Parteien sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen. Nur bei diesen könne eine "Verwendung zu verfassungsmäßigen Zwecken angenommen" werden, lautet die Begründung.
Im Gesetz zum Bundeshaushaltsplan heißt es zur Vergabe von Haushaltsmitteln: "Zuschüsse dürfen nicht gewährt werden, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Organen oder Beschäftigten bestehen."