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Neues Streamingangebot Warum ist ARD Plus nicht kostenlos?

Stand: 14.11.2022 10:58 Uhr

Ein zusätzliches Streamingangebot der ARD kostet 4,99 Euro im Monat. Das sorgt im Netz für Ärger, schließlich wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits über Beiträge finanziert. Doch für den Preis gibt es mehrere Gründe.

Von Pascal Siggelkow, Redaktion ARD-faktenfinder

"Trotz Rundfunkbeitrag: ARD nimmt für neue App 5 Euro im Monat", titelt das deutsche Online-Portal "GIGA". Am Ende des Artikels heißt es: "Milliarden aus dem Rundfunkbeitrag: Reicht das nicht, ARD?" Auch in den Sozialen Netzwerken ist die Aufregung darüber groß, dass die ARD ein kostenpflichtiges Streamingangebot anbietet - oft einhergehend mit der Frage, warum ARD Plus nicht einfach aus den Beitragsgeldern finanziert wird.

Um die Frage zu beantworten, ist ein Blick auf die Inhalte wichtig, die bei ARD Plus angeboten werden. Darauf verweist auch der Medienwissenschaftler Michael Haller, wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Journalismus- und Kommunikationsforschung (EIJK). "Bei ARD Plus geht es um marktkonforme Nutzungsangebote von Produktionen, die nicht (mehr) zum laufenden Programm gehören und die seit 2018 per Lizenz an Streamingdienste vermarktet wurden, nun aber, seit ein paar Wochen, auch von der ARD über die App angeboten werden."

Dazu gehören beispielsweise ältere Filme der Tatort-Reihe. Denn diese dürfen, wie viele andere Inhalte auch, nicht dauerhaft in der ARD-Mediathek angeboten werden - wegen des Medienstaatsvertrags.

Inhalte der ARD-Mediathek zeitlich begrenzt

Der Medienstaatsvertrag besagt, dass die meisten Inhalte in der ARD-Mediathek immer nur eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese richtet sich nach dem Genre eines Produkts und reicht von maximal sieben Tagen bei aktuellen Großereignissen hin bis zu fünf Jahren beispielsweise bei Inhalten für Kinder. Einige Ausnahmen wie zeit- und kulturgeschichtliche Archive dürfen unbefristet angeboten werden.

Neben dem Medienstaatsvertrag spielt auch die sendungsspezifische Rechtelage eine Rolle, ob und wie lange ein Inhalt in der ARD-Mediathek angeboten werden kann - hier sind zum Beispiel die Bild-, Musik- und Lizenzrechte relevant. Denn der Rechteerwerb kostet oftmals Geld - und richtet sich in der Höhe der Kosten auch nach dem Zeitraum. Bei ARD Plus handele es sich daher "um ein zusätzliches, freiwilliges Angebot", sagt Michael Loeb, Geschäftsführer der ARD Plus GmbH.

Mit dem Rundfunkbeitrag wird hingegen der öffentlich-rechtliche Auftrag, also die Fernseh- und Hörfunkprogramme sowie die Onlineangebote der Sender finanziert. Darüber hinausgehende Angebote dürfen laut Medienstaatsvertrag nicht durch den Rundfunkbeitrag getragen werden, sondern müssen zum Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt kommerziell refinanziert werden.

"Es muss ein Marktpreis gezahlt werden"

Da es sich bei ARD Plus um ein kommerzielles Tochterunternehmen handelt, ist es verpflichtet, sich marktkonform zu verhalten und entsprechende Wettbewerbspreise aufzurufen. "Für das Angebot kann daher auch nicht nur ein symbolischer Preis verlangt werden, sondern es muss ein Marktpreis gezahlt werden", sagt Loeb. Durch die Einnahmen würden die redaktionellen und technischen Kosten des Streamingangebots finanziert werden.

Das ist aus Sicht von Medienwissenschaftler Haller entscheidend. "Es geht um die Frage, ob die Zusatzeinnahmen verrechnet werden - und dies scheint der Fall zu sein." Haller verweist auf die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die für die Sicherung der Meinungsvielfalt aller bundesweit verbreiteten deutschsprachigen Fernsehprogramme zuständig ist. Die KEK beurteilt auch Zulassungsverfahren zur Programmveranstaltung.

Keine Querfinanzierung möglich

Der Medienstaatsvertrag sieht zudem eine strikte Trennung zwischen Rundfunkauftrag und kommerziellen Tätigkeiten vor. So soll unter anderem Wettbewerbsverzerrung vermieden werden. "Insbesondere soll hierdurch sichergestellt werden, dass kommerzielle Aktivitäten der Töchter von öffentlich-rechtlichen Sendern nicht durch den Rundfunkbeitrag quersubventioniert werden", sagt Loeb.

Haller spricht sich daher für eine Änderung des Medienstaatsvertrags und eine damit einhergehende Neuregelung der Mediathek von ARD und ZDF aus. "Man kann sich vorstellen, dass dann die Inhalte, die jetzt über ARD Plus vermarktet werden, Bestandteil der künftigen Mediathek sein werden."

Bislang war ARD Plus nur bei den Anbietern Magenta TV, Amazon Prime Video und Apple TV+ erhältlich, seit dem 18. Oktober ist es ein eigenständiges Streamingangebot.