Medienstaatsvertrag Grundregeln für die digitale Welt
Seit 1991 gilt der Rundfunkstaatsvertrag, der Medienmarkt hat sich seitdem allerdings drastisch gewandelt. Nun haben die Ministerpräsidenten dem Entwurf für einen neuen Vertrag zugestimmt, der auch auf YouTube und Co. zielt.
Online-Anbieter wie Google und Facebook müssen künftig Regeln befolgen, die auch für Fernsehen und Hörfunk gelten. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen einen entsprechenden Entwurf für einen Medienstaatsvertrag, wie die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer nach einer Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin sagte.
Das Regelwerk ersetzt den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag von 1991 und bezieht Online-Streamingdienste und Social-Media-Plattformen mit ein. Reformiert wird dabei die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote.
Bisher gab es immer wieder Ärger, weil zum Beispiel YouTuber Lizenzen brauchten, wenn sie mehr als 500 Zuschauer gleichzeitig für ihre Live-Videos hatten. Künftig sollen Influencer und Co. keine Zulassung benötigen, wenn sie im Durchschnitt der vergangenen sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten.
Transparenz gefordert
Zudem wird der Begriff "Medienintermediäre" eingeführt. In diese Sparte fallen Plattformen wie Google und Facebook. Aber auch für Sprachassistenten und smarte Lautsprecher wie "Alexa" gelten künftig die Regelungen des Staatsvertrags. Für solche Angebote, die Medieninhalte anderer Anbieter verbreiten, besteht dann die Pflicht, transparent darzustellen, nach welchen Kriterien Inhalte präsentiert werden. Sie dürfen außerdem die Auffindbarkeit journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund behindern.
Mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten tritt der Medienstaatsvertrag noch nicht in Kraft. Zunächst müssen die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen.
Ab September 2020 in Kraft?
In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020. Dieses Datum ist festgelegt durch den Zeitplan, der sich aus der Umsetzung der Vorgaben einer europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ergibt, die die Standards in den europäischen Ländern angleicht.