Strukturreform der Öffentlich-Rechtlichen Länderchefs unterzeichnen Medienstaatsvertrag
Die Länderchefs hatten sich im Juni auf eine Reform des Auftrags und der Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Jetzt unterzeichneten sie den neuen Medienstaatsvertrag. Die Länderparlamente müssen noch zustimmen.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf den neuen Medienstaatsvertrag geeinigt. In Deutschland sind die Bundesländer für Medienpolitik zuständig. Sie legen den Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest.
Die Länder hatten 2016 eine Arbeitsgruppe zum Thema "Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" eingesetzt und die Sender aufgefordert, Reformen auszuarbeiten.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, will das Vertragswerk in der kommenden Woche nachträglich unterzeichnen, sie musste die Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover früher verlassen. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz der Rundfunkkommission.
Mehr Programme im Internet, neue Gremien-Aufgaben
Geändert wird insbesondere die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Online-Auftrag wird fortentwickelt, und die Sender erhalten die Möglichkeit, einzelne Kanäle wie tagesschau24 oder ZDF info ins Internet zu verlagern.
Die Aufsichtsgremien sollen zusätzliche Aufgaben erhalten. Unter anderem sollen sie über eine "wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung" wachen sowie "inhaltliche und formale Qualitätsstandards" festsetzen und "standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung".
Weniger lineare TV-Kanäle vorgeschrieben
Künftig werden weniger lineare Fernsehkanäle im Medienstaatsvertrag beauftragt. Vorgeschrieben sind nur noch Das Erste, das ZDF, die dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Bei den übrigen TV-Angeboten können die Sender in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern. Die Aufsichtsgremien müssen der Abschaltung von Programmen, deren Überführung vom Linearen ins Internet oder deren Austausch zustimmen.
Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand des neuen Medienstaatsvertrags. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden. Die Länderparlamente müssen dem Vertragswerk im Anschluss noch zustimmen. Es soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.