Streit um Feinstaub Eine Frist für Hendricks
Schon lange macht die EU-Kommission wegen der hohen Feinstaubbelastung in Deutschland Druck - nun scheint der Geduldsfaden zu reißen. Umweltministerin Hendricks soll Ende Januar in Brüssel Stellung beziehen - wohl die letzte Chance, um eine Klage zu verhindern.
Um der Umweltverschmutzung in deutschen Städten den Kampf anzusagen, setzt die EU-Kommission der Bundesregierung jetzt ein knappes Ultimatum: Das Team unter Kommissionschef Jean-Claude Juncker räumt Deutschland eine Frist bis Ende des Monats ein, um die Luftqualität zu verbessern.
Umweltministerin Hendricks zum Gespräch zitiert
Zwar ist die EU-Kommission keine Regierung, welche Botschafter oder Minister von EU-Mitgliedsstaaten nach Brüssel einbestellen kann. Aber Minister nach Brüssel bitten kann sie durchaus: Für Dienstag, den 30. Januar, hat EU-Umweltkommissar Karmenu Wella die geschäftsführende Umweltministerin Barbara Hendricks zu einem zweistündigen Gespräch eingeladen. Das Gespräch ist auf zwei Stunden - von neun bis elf Uhr - begrenzt, weil acht weitere Umweltminister nach Brüssel zitiert wurden. Auch in deren Ländern werden die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide überschritten.
Bis zum 23. Januar solle Hendricks ihr Kommen bestätigen, heißt im Brief von Junckers Umweltkommissar. Aus dem Bundesumweltministerium hieß es bereits, dass die Ministerin den Termin natürlich wahrnehmen werde. Was einem Einbestellen sehr nahe kommt. Wella spricht in seinem Schreiben von einer ernsten und dringenden Lage, wegen des unzureichenden Fortschritts bei der Einhaltung der in der EU vorgeschriebenen Luft-Qualitätsstandards. Dieses Treffen in Brüssel solle als letzte Chance dafür angesehen werden, Schritte vorzuweisen, um die Lage zu bereinigen.
EU will Deutschland verklagen
Wegen der zu hohen Belastung durch Feinstaub und Stickoxide aus Diesel-Pkw in 28 deutschen Ballungszentren hatte die EU-Kommission bereits im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Weil bisher nichts Entscheidendes von deutscher Seite geschah, droht die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Noch ist unklar, ob die Kommission nun zunächst das Gespräch mit Hendricks Ende Januar abwartet oder die Klage schon vorher beim EuGH einreicht, um zusätzlichen Druck aufzubauen. Die EU-Kommission äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu Vertragsverletzungsverfahren. Bei einer Verurteilung durch den EuGH drohen der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen.
Bundesumweltministerin Hendricks und Verkehrsminister Christian Schmidt hatten in einem Schreiben vom 9. Januar die EU-Kommission eindringlich gebeten, das Vertragsverletzungsverfahren nicht voranzutreiben. Denn man erwarte, dass es in absehbarer Zeit zu einer spürbaren Reduzierung der Stickstoffoxidbelastung kommen werde, hieß es in dem Brief der beiden geschäftsführenden deutschen Minister.