Neue EU-Richtlinie Härtere Strafen für kriminelle Umweltverschmutzer
Umweltverbrechen gelten als einer der profitabelsten Bereiche der organisierten Kriminalität. Nun will die EU konsequenter dagegen vorgehen - mit harten Strafen.
Schwerwiegende Straftaten zulasten der Umwelt sollen künftig in der EU mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen geahndet werden können. Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments verständigten sich auf neue Regeln, die die Verfolgung von Umweltstraftaten verstärken sollen. Sie sehen vor, den Begriff Umweltkriminalität genauer zu definieren und Strafandrohungen zu verschärfen.
Die EU-Kommission hatte Ende 2021 einen Vorschlag für die neuen Regeln vorgelegt, weil die bestehenden Vorgaben nur wenig effektiv waren. Zu den gemeinsam definierten Straftaten werden den Angaben zufolge der Handel mit Holz illegaler Herkunft und schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien gehören. Zudem geht es beispielsweise um das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile.
Mindestens zehn Jahre Haft bei tödlichen Folgen
Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod eines Menschen verursachen, sollen in allen Mitgliedstaaten künftig mindestens zehn Jahre Haft angedroht werden. Für juristische Personen wie Aktiengesellschaften sind für die schwersten Straftaten Höchstgeldstrafen und -bußen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Millionen Euro vorgesehen. Bei anderen Straftaten sollen mindestens Strafen in Höhe von drei Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes beziehungsweise alternativ 24 Millionen Euro angedroht werden.
Kein Zugang mehr zu öffentlichen Geldern
Zudem kann der Täter dazu verpflichtet werden, den vorherigen Zustand der Umwelt wiederherzustellen oder für einen Ausgleich zu sorgen. Außerdem kann er vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung ausgeschlossen werden oder ihm werden Genehmigungen und Zulassungen entzogen.
Umweltkriminalität sei eine der weltweit profitabelsten Aktivitäten des Organisierten Verbrechens und habe beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit, erklärte der Rat der Mitgliedsstaaten zur geplanten neuen Richtlinie. Gleichzeitig sei sie bislang aber schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Die Einigung muss nun noch durch den Rat der Mitgliedsstaaten und das Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.