Ex-Präsident der Ukraine Gericht kippt Janukowitsch-Sanktionen
Ein EU-Gericht hat die Verlängerung von Sanktionen im Jahr 2020 gegen den ukrainischen Ex-Präsidenten Janukowitsch für nichtig erklärt. Es gebe Zweifel daran, ob seine Verteidigungsrechte in der Ukraine ausreichend gewahrt wurden.
Die Verlängerung von EU-Sanktionen gegen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen Sohn aus dem Jahr 2020 ist nichtig. Das erklärte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.
Konkrete Auswirkungen hat das Urteil jedoch vorerst nicht, da es für dieses Jahr schon wieder einen neuen Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen gibt.
Gericht moniert unzureichenden Rechtsschutz
In seiner Urteilsbegründung monierte das EU-Gericht, dass der Rat der EU nicht ausreichend geprüft habe, ob die Verteidigungsrechte und das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in der Ukraine beachtet wurden.
Die EU ließ im März 2014 kurz nach der Absetzung Janukowitschs im Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren. Grund für die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte, dass Janukowitsch, sein Sohn und andere Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht hatten.
Bereits die Sanktionsverlängerungen aus den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 hatte das EU-Gericht aus ähnlichen Gründen für nichtig erklärt. Der jüngsten Sanktionsbeschluss gegen Janukowitsch und dessen Sohn wurde Anfang März dieses Jahres erlassen. Er ist weiter gültig.
Janukowitsch zu Haftstrafe verurteilt
Der russlandfreundliche Präsident wurde im Februar 2014 im Zuge der Maidan-Proteste gestürzt. In seiner Heimat wurde Janukowitsch mittlerweile in Abwesenheit wegen Landesverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Ukrainische Medien berichteten zuletzt, der Kreml wolle den 71-Jährigen im Zuge des Krieges gegen die Ukraine wieder als Präsidenten einsetzen.
(Az. T-291/20 und T-292/20)