Zu hohe Neuverschuldung EU eröffnet Defizitverfahren gegen sieben Länder
Bei sieben EU-Staaten ist die Neuverschuldung zu hoch. Die EU hat nun gegen Frankreich, Italien, Belgien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn ein Verfahren eingeleitet. Die hohen Schulden gefährdeten die Stabilität des Euro.
Wegen zu hohen neuen Schulden hat die Europäische Union Defizitverfahren gegen Frankreich, Italien und fünf weitere Staaten eröffnet. Der Rat der EU traf den entsprechenden Beschluss, wie offiziell in Brüssel mitgeteilt wurde. Betroffen sind neben Frankreich und Italien auch Belgien, Malta, Polen, die Slowakei und Ungarn. Gegen Rumänien ist zudem bereits seit 2020 ein Verfahren anhängig, was nach Abstimmung der Länder nun weiterläuft.
Das Gremium der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten folgte damit einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem vergangenen Monat. Ziel der Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
60 Prozent der Wirtschaftsleistung als Schmerzgrenze
Für die Einleitung der neuen Verfahren war für jedes Land ein eigener Beschluss notwendig. Das betroffene Land durfte bei der Entscheidung per schriftlichem Verfahren nicht mitwirken. In einem nächsten Schritt wird die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Schuldenreduzierung aussprechen, die dann wiederum vom Rat der EU angenommen werden müssen. Das ist derzeit für das Jahresende vorgesehen.
Die strenge haushaltspolitische Überwachung mit Defizitverfahren war wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmaßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden.
Ob die EU-Länder die Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht. Das Regelwerk erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedsstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten.