Reform der EU-Asylregeln Was will die Kommission ändern?
Gleiche Standards für alle EU-Staaten in Sachen Asyl - mit ihrer Reform will die EU-Kommission genau das erreichen. Doch welche Punkte umfassen die geplanten gemeinsamen Leitlinien?
Die EU-Kommission will die Asylregelungen in Europa reformieren und auf diesem Wege vor allem einheitliche Standards schaffen, die für alle Mitgliedsstaaten gelten sollen. So sollen nicht nur Asylverfahren schneller abgearbeitet werden können - es soll auch verhindert werden, dass Flüchtlinge sich das EU-Land aussuchen, in dem aus ihrer Sicht die für sie am vorteilhaftesten Regeln bestehen. Ein Überblick über die Kernpunkte der geplanten Reform:
Feste Fristen für Verfahren
Ein Asylverfahren soll in der Regel innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein, Verlängerungen dieser Bearbeitungsfrist sind jedoch möglich. Asylbewerber können dann im Zeitraum von bis zu einen Monat Widerspruch gegen den Verfahrensbeschluss einlegen.
Schnelle Abschiebung
Unter bestimmten Bedingungen sollen Asylverfahren beschleunigt werden: Dies gilt etwa, wenn das Herkunftsland eines Asylbewerbers von der EU als sicher eingestuft worden ist. Die Kommission arbeitet an einer europaweiten Aufstellung dieser Länder. Diese soll auch Staaten umfassen, die Migranten auf ihrer Flucht durchreisen. Auch wenn Schutzsuchende unerlaubt aus einem EU-Land in ein weiteres einreisen, falsche Angaben machen oder die Zusammenarbeit mit Behörden - etwa die Abgabe der Fingerabdrücke - verweigern, droht ihnen die zügigere Abschiebung.
Regelmäßige Überprüfungen
Behörden sollen künftig regelmäßig überprüfen, ob sich die Lage im Herkunftsland eines Flüchtlings verbessert hat. Bei anerkannten Flüchtlingen soll dies alle drei Jahre geschehen, bei Menschen, die kein Asyl aber doch Schutz bekommen haben, soll dies schon nach dem ersten und zweiten Jahr erfolgen.
Arbeit
Spätestens sechs Monate, nachdem Migranten ihren Asylantrag eingereicht haben, sollen sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Auf dem Arbeitsmarkt müssen sie Einheimischen gleichgestellt werden. Ausnahmen gelten hier für Asylbewerber, die von vornherein schlechte Chancen haben, dass ihr Antrag gewährt wird und für Schutzsuchende, deren Asylantrag im Schnellverfahren bearbeitet wird.
Sozialleistungen
Ob ein Migrant ein Anrecht auf Sozialleistungen hat, soll künftig von seiner Beteiligung an Integrationsangeboten abhängen.
Minderjährige Flüchtlinge
Unbegleitete Minderjährige sollen innerhalb von fünf Tagen, nachdem sie einen Antrag auf Asyl gestellt haben, einen Vormund erhalten.
Rechtliche Unterstützung
Asylbewerber sollen ein Recht auf einen kostenlosen Rechtsbeistand erhalten. Im persönlichen Gespräch mit den Behörden bekommen sie falls nötig einen Übersetzer.
Quelle: dpa