Reform des europäischen Asylrechts Flüchtlinge sollen fairer verteilt werden
Flüchtlinge sollen künftig fairer in Europa verteilt werden. Die EU-Kommission hat nun Konzepte vorgelegt, um das europäische Asylrecht zu reformieren. Bislang werden Asylanträge in dem Land bearbeitet, in dem ein Migrant zuerst die EU betritt.
Die EU-Kommission sucht nach einem neuen Weg zu einer gerechteren Verteilung von Flüchtlingen in Europa. "Die derzeitige Krise hat gezeigt, dass das aktuelle System nicht funktioniert", sagte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, in Brüssel. Gemeinsam mit EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos legte er nun wie angekündigt zwei erste Vorschläge auf den Tisch.
Bislang greifen die Dublin-Regeln. Diese legen fest, dass das Land für Asylverfahren zuständig ist, in dem Migranten zum ersten Mal den Boden der EU betreten haben. Italien und zuletzt Griechenland sind damit für den Großteil der Bootsflüchtlinge zuständig, die Europa erreichen. Brüssel würde diese Staaten gern entlasten.
Option 1 sieht nun eine weitgehende Beibehaltung der sogenannten Dublin-Regeln vor. Bei einem starken Andrang von Flüchtlingen soll ein "Fairness-Mechanismus" zur Umverteilung greifen. Als zweite Möglichkeit schlägt die EU-Kommission vor, dass Asylbewerber nach einem Schlüssel dauerhaft auf die EU-Staaten verteilt werden.
Neue Kompetenzen für EU-Flüchtlingsagentur
Die Kommission schlägt zudem vor, der EU-Flüchtlingsagentur neue Kompetenzen zu übertragen. Sie könnte zum Beispiel die Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten steuern. Das mehrmalige Beantragen von Asyl in unterschiedlichen Staaten soll ebenso unterbunden werden wie die illegale Einwanderung von Flüchtlingen. Die Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Identifizierung von in Europa angekommenen Flüchtlingen soll genauso wie der Datenaustausch verbessert werden.
Konkrete Gesetzesvorschläge will die Kommission aber erst später machen - wie diese aussehen, will sie von der Rückmeldung auf das nun vorgestellte Papier abhängig machen.
Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht - verankert im Artikel 16 a des Grundgesetzes. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, darf in Deutschland Zuflucht suchen. Ob jemand Asyl bekommt, hängt alleine von der politischen Verfolgung ab und nicht von anderen Faktoren wie Ausbildung, Sprachkenntnissen oder Familienstand. Auch gibt es keine Beschränkung oder eine Art Obergrenze dafür, wie vielen Menschen Deutschland Schutz gewährt. Jedoch müssen Flüchtlinge laut dem Dublin-Abkommen in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben.
Zustimmung und Ablehnung
Die Vorschläge stoßen auf Zustimmung und Ablehnung. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel kritisierte, die Behörde bekomme "kalte Füße". Das Dublin-System sei eine "Katastrophe". "Wir brauchen eine radikale Reform." Die Grünen-Abgeordnete Ska Keller verwarf die erste Option: "Das Dublin-System nur mit einem sogenannten Fairness-Mechanismus zu ergänzen, reicht nicht. Wir brauchen dauerhaft eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union." Aus der CDU kam hingegen Unterstützung. "Es ist absolut richtig und notwendig, dass wir in der EU zu einheitlichen Standards kommen", betonte der Europaparlamentarier Herbert Reul. "Das vorgestellte Reformpapier setzt genau an diesem Punkt an." Sowohl die EU-Staaten als auch das Europaparlament müssten Neuerungen zustimmen.