Hintergrund Die Kernpunkte des Dublin-Abkommens
Theoretisch ist in der EU klar geregelt, welches Land sich um einen Asylbewerber zu kümmern hat - und zwar im sogenannten Dublin-Abkommen. De facto funktioniert das aber nicht mehr. Jörg Endriss erklärt, was die Kernpunkte des Abkommens sind.
Laut dem Dublin-Abkommen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben. Es soll immer nur ein EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig sein und vermieden werden, dass in mehreren EU-Staaten Asylanträge gestellt werden.
In bestimmten Fällen können andere Länder aber die Durchführung der Asylverfahren übernehmen - etwa aus humanitären Gründen. So macht es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Flüchtlingen aus Syrien. Sie werden nicht "rücküberstellt", sondern ihre Anträge werden in der Regel in Deutschland bearbeitet.
Das Dublin-Abkommen gilt seit dem 1. September 1997.