Urteil wegen Verleumdung Trump muss 83 Millionen Dollar Entschädigung zahlen
Zum zweiten Mal hat die Autorin E. Jean Carroll vor Gericht gegen Trump gewonnen. Der ehemalige US-Präsident muss eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen. Im ersten Prozess war er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist in einem zweiten Verleumdungsprozess in New York zu einer weiteren Entschädigungszahlung von 83,3 Millionen Dollar - umgerechnet etwa 77 Millionen Euro - verurteilt worden. Es handelte sich um den zweiten Zivilprozess der 80-jährigen US-Autorin E. Jean Carroll gegen den 77-Jährigen.
Carroll hatte Trump vorgeworfen, ihren Ruf ruiniert zu haben, indem er sie als eine Lügnerin bezeichnet habe. Die Verteidigung der früheren Kolumnistin hatte Schadenersatz von rund 24 Millionen Dollar gefordert. Die ihr nun zugesprochene Summe übersteigt diese Forderung deutlich.
Erste Verurteilung im Mai 2023
Bereits im vergangenen Mai war das Urteil im ersten Zivilprozess gefallen. Damals verurteilte eine Jury Trump wegen des sexuellen Übergriffs auf Carroll und Körperverletzung. Die damals 79-Jährige hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine eines Luxuskaufhauses in New York vergewaltigt zu haben.
Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Allerdings sahen es die Jurymitglieder bereits im ersten Prozess als erwiesen an, dass Trump sich der Verleumdung schuldig gemacht habe. In dem ersten Verfahren wurden Carroll fünf Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.
Trump hat die Vorwürfe stets bestritten. Er beharrt darauf, dass er Carroll nie angegriffen und sie nicht gekannt habe. Mehrmals behauptete Trump zudem, die Autorin sei ohnehin "nicht mein Typ". Sie habe über den mutmaßlichen Vorfall gelogen, um ihre Memoiren aus dem Jahr 2019 zu vermarkten.
Verleumderische Kommentare gegen Autorin
Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses hatte auch Richter Lewis Kaplan entschieden, dass spätere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury nun lediglich noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die Trump bezahlen muss.
Trump war im zweiten Prozess - anders als im ersten - mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen, weswegen ihm der Richter zwischenzeitlich mit Ausschluss gedroht hatte. Unter anderem hatte Trump den erneuten Prozess gegen sich als "Hexenjagd" und "Betrug" kritisiert.
Trump gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit in zahlreichen verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfveranstaltung.