Medienbericht Keine Staatsgarantien für VW in China
Der VW-Konzern soll für geplante Investitionen in Werken in China keine Garantien mehr von der Bundesregierung bekommen. Wie der "Spiegel" weiter meldet, sind Berichte über die Unterdrückung der Uiguren in Xinjiang der Grund dafür.
Das Bundeswirtschaftsministerium verwehrt dem Volkswagen-Konzern Investitionsgarantien für neue Projekte in China. Das berichtet der "Spiegel". "Aus menschenrechtlichen Gründen" habe das Ministerium erstmals vier Anträgen eines Unternehmens auf Verlängerung von Investitionsgarantien nicht stattgegeben, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem Blatt zufolge. Das betroffene Unternehmen nannte sie nicht. Der "Spiegel" beruft sich auf eigene Informationen, wonach es sich um Volkswagen handele.
VW wartet noch auf Antwort
Wie der "Spiegel" weiter berichtet, habe VW bestätigt, entsprechende Anträge gestellt zu haben, warte aber selbst noch auf eine Antwort der Bundesregierung. Allerdings habe man bereits mit einer Ablehnung gerechnet, die sich seit der Bundestagswahl und der Regierungsbildung abgezeichnet habe.
Unterdrückung der Uiguren soll Grund sein
Hintergrund der Ablehnung sind dem "Spiegel" zufolge Berichte über Menschenrechtsverletzungen an den muslimischen Uiguren in der chinesischen Region Xinjiang. VW wolle laut "Spiegel" zwar nicht in sein umstrittenes Werk dort investieren, sondern in andere, aber auch dafür wolle das Ministerium nicht bürgen.
Für VW bedeutet das, dass der Konzern die Risiken des geplanten Geschäfts alleine tragen müsste. Laut "Spiegel" hieß es dazu aus ungenannten VW-Kreisen, dass dies aber nichts an den Plänen des Autobauers ändere.
Keine generelle Absage für Garantien in China
Auf Anfrage wollte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums den Bericht nicht bestätigen, da man zu einzelnen Unternehmen nichts sagen könne.
Sie bestätigte aber, dass "erstmals aus menschenrechtlichen Gründen vier Anträgen eines Unternehmens auf Verlängerung von Investitionsgarantien" nicht stattgegeben werde. "Die Anträge hatten einen Bezug zu einer Betriebsstätte in der Provinz Xinjiang beziehungsweise der Bezug ließ sich nicht ausschließen", erklärte sie weiter. Prinzipiell erteilt die Regierung der Sprecherin zufolge keine Investitionsgarantien für Geschäfte in China mehr, wenn diese Projekte in Xinjiang tätig sind oder Geschäftsbeziehungen dorthin unterhalten.
In der laufenden Legislaturperiode seien 13 andere Anträge auf Investitionsgarantien aber bewilligt worden - sie hätten demnach keinen Bezug nach Xinjiang aufgewiesen.