VW-Abgasskandal Null Euro Schadensersatz?
Nach dem Grundsatzurteil im Mai muss sich der BGH erneut mit dem VW-Abgasskandal beschäftigen. Denn obwohl der Autobauer Vergleiche ankündigte, könnten einige Kunden leer ausgehen.
Welche Rechtsfragen sind schon geklärt?
Ein paar Grundsatzfragen hat der Bundesgerichtshof im Mai geklärt (Az. VI ZR 252/19). Seitdem steht fest: Volkswagen hat durch den Einbau der illegalen Abschalteinrichtung seine Kunden sittenwidrig geschädigt und muss deshalb Schadensersatz zahlen. Wieviel, das hängt auch davon ab, wieviel die Autos gefahren wurden.
Die Kunden müssen sich pro gefahrenen Kilometer einen bestimmten Cent-Betrag anrechnen lassen - der Anspruch auf Schadensersatz wird also entsprechend gekürzt. Wer viel mit seinem Auto gefahren ist, bekommt also weniger Geld. Bei manchen Kunden bleibt deshalb gar nichts mehr übrig. Über solch einen Fall verhandelt der Bundesgerichtshof am Dienstag (Az. VI ZR 354/19).
Welche Fragen sind noch offen?
Ein paar Einzelfragen - etwa zum Umfang des Anspruchs auf Zinsen oder zur Verjährung - also zur Frage, bis wann Kunden spätestens hätten klagen müssen.
Ende Juli wird es beim Bundesgerichtshof außerdem um einen Fall gehen, in dem der Kunde sein Auto erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft hatte. Die Manipulationen waren im Herbst 2015 aufgeflogen, der Mann hatte seinen VW fast ein Jahr danach gekauft (Az. VI ZR 5/29). Ob der Autobauer auch in solchen Fällen Schadensersatz zahlen muss, ist noch offen.
Wie geht es im Moment weiter für VW-Kunden?
Direkt nach dem Grundsatzurteil im Mai hatte Volkswagen Vergleichsangebote angekündigt - und zwar für alle Kunden, deren Klagen noch bei den Gerichten liegen. VW zufolge sind das noch rund 50.000 Verfahren. Die Idee ist, dass die Kunden eine Einmalzahlung bekommen und ihre Autos behalten können. Wie hoch die Summen ausfallen werden, soll vom Einzelfall abhängen. Bisher hat es VW zufolge aber nur erste Gespräche mit einzelnen Anwälten gegeben. Noch sind keine Angebote raus.
Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals dürfte noch Jahre dauern.
Bekommen jetzt alle Dieselkäufer Vergleichsangebote?
Nein. Wer seine Ansprüche an den Dienstleister Myright abgetreten hat, wird kein Vergleichsangebot von Volkswagen bekommen. Der Konzern hält nämlich das Geschäftsmodell von Myright für rechtswidrig. Die Idee hinter diesem Modell ist ja, Ansprüche von und für VW-Kunden gesammelt durchzusetzen - im Gegenzug verlangt der Dienstleister eine Erfolgsprovision. Der Autobauer ist der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Der Streit darüber könnte noch bis zum Bundesgerichtshof gehen.