Dieselaffäre 300.000 VW-Fahrer schließen sich Klage an
Mehr Autobesitzer als erwartet haben sich der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen. Umstritten bleibt, ob die Klage die Verjährung für alle von der Dieselaffäre betroffenen VW-Fahrer unterbricht.
Mehr als 300.000 Besitzer von Volkswagen-Autos fordern von dem Konzern Schadensersatz. Bis zum 28. Dezember hätten sich 294.000 Besitzer von Fahrzeugen mit manipulierter Abgassteuerung in die Liste für die Musterfeststellungsklage (MFK) eingetragen, sagte der Sprecher des Bundesamtes für Justiz, Thomas Ottersbach. In den drei Tagen bis zum 31. Dezember hätten sich noch viele weitere Menschen bei der vom Bundesamt geführten Liste angemeldet. Die Klage werde somit von deutlich mehr als 300.000 Menschen getragen.
Eingereicht hatte die Klage der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er zog nun eine positive Bilanz: Mit so einer großen Resonanz habe man nicht gerechnet, sagte Ronny Jahn vom Verband.
Nach bisheriger Lesart verjährten die Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen am 31. Dezember. Die Große Koalition hatte sich extra wegen der Ende 2018 drohenden Verjährung in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, dass das MFK-Gesetz spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten sollte. An diesem Tag reichte der vzbv die Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig ein.
Verjährung für alle?
Nach Angaben von Jahn ist die Berechnung der Verjährung allerdings umstritten. Aus Sicht des vzbv ist sie für alle potenziell rund 2,5 Millionen geschädigten VW-Besitzer mit Einreichen der MFK vorerst gestoppt. VW-Kunden hätten dann bis einen Tag vor der ersten mündlichen Verhandlung Zeit, sich in die Liste eintragen zu lassen. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gebe es noch nicht.
Der vzbv-Vertreter räumte jedoch ein, dass es juristische Sichtweisen gebe, nach denen Betroffene sich bis zum 31. Dezember 2018 in die Liste hätten eintragen müssen, um den Anspruch auf Schadensersatz zu wahren.
Auch Fristbeginn umstritten
Jahn zufolge ist auch umstritten, ab wann die Frist für einen Schadensersatz-Anspruch läuft. Nach einer Lesart ist demnach 2015 maßgeblich, denn in dem Jahr flog die Schummelei auf - ab dann wurde in der Presse wurde breit darüber berichtet. Würde 2015 als das Jahr gewertet, in dem VW-Kunden von dem Schaden an ihrem Wagen wussten, verjährt der Ersatz-Anspruch Ende 2018. Sollte aber maßgeblich sein, wann das Kraftfahrt-Bundesamt Rückrufe anordnete, gilt das Jahr 2016. Denn würden die Ansprüche erst Ende 2019 verjähren.
Die Organisation will feststellen lassen, dass der Autobauer wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von VW-Besitzern mit bestimmten Dieselmotoren geradestehen muss. Es ist die erste Musterfeststellungsklage überhaupt. Die Klage wird vom ADAC unterstützt.