Hoffnung auf mehr Akzeptanz Länder wollen Kommunen an Windkraft beteiligen
Anwohner könnten künftig an den Gewinnen aus Windstrom beteiligt werden. Mehrere Bundesländer arbeiten an entsprechenden Gesetzen. Erhöht das die Akzeptanz von Windrädern vor der eigenen Haustür?
Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg waren die ersten mit sogenannten Beteiligungsregelungen für den Bau von Windkraftanlagen. Auf diese Weise sollen die Betreiber verpflichten werden, vor allem Kommunen, aber auch Bürger an den Gewinnen aus Windstrom zu beteiligen.
Den Weg geebnet hat dafür im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht. Die Richter urteilten im Fall von Mecklenburg-Vorpommern, dass eine "Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im Grundsatz zulässig" sei.
Überschaubarer Erfolg
In Mecklenburg-Vorpommern sind Investoren seit 2016 gesetzlich verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land Anwohnern und Kommunen eine Projektbeteiligung von mindestens 20 Prozent anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Wirkung ist allerdings noch überschaubar - es gab laut Wirtschaftsministerium bisher kaum Privatanleger; auch viele Kommunen ließen sich Zeit.
In Brandenburg beschloss der Landtag 2019, dass die Betreiber neuer Windkraftanlagen 10.000 Euro Sonderabgabe im Jahr an die Gemeinden zahlen müssen.
Keine einheitliche Linie innerhalb der Bundesländer
Jetzt wollen unter anderem Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen, allerdings mit unterschiedlichen Modellen, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Bremen prüft derzeit noch Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung, ebenso Rheinland-Pfalz.
Nach Einschätzung des hessischen Wirtschaftsministeriums erhöht es die Akzeptanz von Windenergie, wenn Anwohner finanziell von Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft profitieren. Eine eigene Regelung ist in dem Bundesland allerdings nicht geplant; im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhabens in Thüringen erklärte eine Ministeriumssprecherin: "Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend, einzelne Beteiligungsgesetze zu entwickeln."
Einige Länder setzen auf bundesweite Regelung
Hessen setze sich für eine bundeseinheitliche, einfache Regelung zur kommunalen Beteiligung ein, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. "Allerdings ist die Beteiligung bisher nicht verpflichtend. Diese würden wir begrüßen."
Auch Sachsen, Bayern und Schleswig-Holstein sind für eine einheitliche Bundesregelung. Dabei vertritt Schleswig-Holstein ebenso wie Baden-Württemberg die Auffassung, dass Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz zur freiwilligen Beteiligung von Kommunen ausreichend sind.
Bayern und Sachsen wollen, sollte der Bund nicht agieren, eigene Regelungen treffen. Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) sagte, statt der freiwilligen wolle er eine verbindliche Beteiligung von Kommunen an den Winderlösen. "Dreht sich das Windrad oder scheint die Sonne, kommt Geld rein für die neuen Fenster in der Kita, für die Freiwillige Feuerwehr, für das Vereinsleben im Ort."
Ziele der Bunderegierung weit verfehlt
Durchschnittlich vier bis fünf neue Windräder pro Tag bis 2030 - das war die Ansage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es nach Angaben von Windkraftverbänden im Schnitt noch nicht einmal zwei. Vor allem im Süden Deutschlands herrscht dabei eher Flaute.