Neue Regeln ab Dezember Mehr Schutz vor Telefonbetrug
Ein neues Telefonschutzgesetz soll ab heute betrügerische Anrufe eindämmen. Netzanbieter werden dabei in die Pflicht genommen. Wie sollen Kriminelle gestoppt werden?
Von Emal Atif, tagesschau.de
Telefonbetrug hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Und auch die Methoden werden immer dreister. Beispielsweise verschleiern Kriminelle ihre wahre Identität, indem auf dem Telefondisplay des potentiellen Opfers eine gefälschte Nummer angezeigt wird. Missbraucht werden unter anderem auch die Notrufnummern 110 oder 112. Kriminelle geben so vor, von der Polizei, einer Behörde oder Bank zu sein - mit dem Ziel, an Zugangsdaten für Bankkonten zu kommen oder Bargeld zu erhalten. Die Anrufe selbst kommen meistens aus dem Ausland.
Bislang wenig Handlungsspielraum
Die Bundesnetzagentur hatte bisher große Schwierigkeiten, gegen kriminelle Telefonbetrüger vorzugehen. Zwar kann sie durch den Paragraph 123 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ganze Nummern abschalten. Die Maßnahme ist aber wenig sinnvoll, wenn Täter bei ihrer Manipulation der Rufnummern-Anzeige existierende Telefonnummern verwenden.
Schon seit einem Jahr kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über den Anrufer beim Anbieter verlangen. Allerdings werden personenbezogene Daten aufgrund des Datenschutzgesetzes in der Regel nach sieben Tagen gelöscht. Das macht die Ermittlung der ursprünglichen Nummer schwierig. Da außerdem die meisten Anrufe aus dem Ausland kommen oder darüber umgeleitet werden, unterliegen sie nicht der Nummernverwaltung durch die deutsche Bundesbehörde. Das hat es den Tätern leicht gemacht.
Sperre für bestimmte Nummern
Doch dem soll jetzt ein Ende gesetzt werden. Verbraucher sollen ab dem heutigen 1. Dezember besser geschützt und so seltener Opfer von Telefonbetrug werden. Das neue Telefonschutzgesetz nimmt dabei Netzbetreiber in die Pflicht: Bei Anrufen aus ausländischen Netzen darf keine deutsche Rufnummer angezeigt werden. Einzige Ausnahme sind Urlauber, die vorübergehend im Ausland sind und mit inländischer Rufnummer nach Deutschland anrufen.
Außerdem müssen die Anbieter Anrufe mit bestimmten Rufnummern abbrechen. So werden zum Beispiel Fake-Anrufe mit den Notrufnummern 110 oder 112 gar nicht erst zugestellt. Auch teure Sonderrufnummern wie (0)900 oder (0)137, bei denen der Tarif beliebig hoch gesetzt werden kann, müssen abgebrochen werden.
Verbraucherschützer begrüßen Gesetz
Die Verbraucherzentrale in Deutschland begrüßt das neue Gesetz. Allerdings könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, welche Wirkungen die Maßnahmen in der Praxis hätten. Wenn die Anzahl der Beschwerden nicht abnehme, könnten gesetzliche Nachbesserungen nötig werden, so Susanne Blohm vom Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Das müsse aber in den kommenden Jahren und Monaten beobachtet werden. "Auch hier muss man sicherlich abwarten, ob es Lücken gibt, die ausgenutzt werden können. Gerade im Telekommunikationsbereich gibt es stetige technische Entwicklungen, die sich Personen mit kriminellen Intentionen zu Nutze machen können", so Blohm.
Künftig wohl mehr Anrufe mit unterdrückter Nummer
Die neue Regelung erschwert Betrügern das Anrufen mit gefälschten Nummern. Die Folge: Ab Dezember erwartet die Bundesnetzagentur einen Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer. Allerdings heiße das nicht, dass all diese Anrufe einen kriminellen Hintergrund hätten. Denn es gebe berechtige Gründe für Rufnummerunterdrückungen. Die Bundesagentur rät allgemein dazu, sich der Identität des Anrufern zu vergewissern.