Weitergabe von Kundendaten Klage gegen Vodafone, Telekom und Telefónica
Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Mobilfunkanbieter verklagt. Der Vorwurf: Die Konzerne würden ungefragt die Daten unbescholtener Kunden an Auskunfteien wie die Schufa weitergeben.
Es geht um die Daten unbescholtener Kundinnen und Kunden, die ungefragt an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weitergegeben werden. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nun die Telekom, Vodafone und Telefónica verklagt. Durch Recherchen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" war die Praxis der Mobilfunkanbieter im vergangenen Herbst öffentlich geworden. Schufa & Co. nutzen demnach solche Daten, um damit die Zahlungsfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bewerten.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen die Mobilfunkanbieter damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung und müssen dies unterlassen. "Wirtschaftsauskunfteien sammeln auch dann Informationen über Verbraucher:innen, wenn sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten haben", kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Schutz der betroffenen Verbraucher:innen vor übermäßiger Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten wiegt aber höher als die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen."
Die Mobilfunkanbieter hatten bereits zu einem früheren Zeitpunkt erklärt, sie teilten die Rechtsauffassung der Daten- und Verbraucherschützer nicht. Eine Weitergabe von Kundendaten sei im "berechtigten Interesse" der Unternehmen. Telekom-Sprecher Husam Azrak erklärte nun allerdings, sein Unternehmen habe die Weitergabe solcher Kundendaten bereits Anfang des Jahres eingestellt.
Auch Positivdaten enthalten schützenswerte Informationen
Als Positivdaten werden Informationen bezeichnet, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten. Häufig ist Gegenstand der übermittelten Positivdaten, wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde. Die betroffene Person hat sich dabei nichts zuschulden kommen lassen. Das unterscheidet Positivdaten von sogenannten Negativdaten, wie zum Beispiel der Information darüber, dass eine Rechnung nicht bezahlt wurde.
Trotzdem enthalten auch Positivdaten schützenswerte Informationen. "Die Übermittlung von Positivdaten erscheint auf den ersten Blick vielleicht harmlos, doch jede Information über Verbraucher:innen kann von Unternehmen für spürbare Entscheidungen genutzt werden", erklärt Schuldzinski. "Eine Person, die mehrere Mobilfunkverträge hat oder diese häufig wechselt, gilt unter Umständen als weniger vertrauenswürdig und erhält deswegen keinen Vertrag, auch wenn alle Rechnungen pünktlich bezahlt worden sind."
Keine Daten ohne Einwilligung
"Ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist die Übermittlung von Positivdaten nicht zulässig", betont Schuldzinski. "Auch bei einer Einwilligung ist es erforderlich, dass Unternehmen transparente Informationen bereitstellen und Verbraucher:innen zudem die Möglichkeit haben, die Einwilligung zu verweigern, ohne, dass dies zu Nachteilen führt."
Die Verbraucherzentrale NRW ist mit der Kritik an der Datenübermittlung nicht allein. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder positionierten sich in einem gemeinsamen Beschluss ebenfalls kritisch zur Verarbeitung von Positivdaten durch Mobilfunkanbieter.
Kostenlose Auskunft einholen
Verbraucherinnen und Verbraucher können mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft über das bei einer Wirtschaftsauskunftei geführte eigene Profil erhalten. Unrichtige Angaben müssen von den Auskunfteien korrigiert werden. "Verbraucher:innen sollten von ihrem Recht Gebrauch machen und regelmäßig bei den Auskunfteien nachfragen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden", rät Schuldzinski.
Anmerkung der Redaktion: Der dritte Absatz wurde nach Veröffentlichung des Textes hinzugefügt und macht die Auffassung der Mobilfunkanbieter deutlich.