Ein SUV steht am Straßenrand.
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Parkgebühren in deutschen Städten Wo Fahrer größerer Autos schon draufzahlen

Stand: 21.02.2024 16:12 Uhr

Höhere Parkgebühren für große und schwere Autos? Es gibt Kommunen, in denen das schon gilt - zumindest beim Anwohnerparken. Andere prüfen solche Schritte. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch.

Der Bürgerentscheid in der französischen Hauptstadt Paris über höhere Parkgebühren für SUV hat auch eine Debatte in Deutschland ausgelöst. Während einige Städte wie zum Beispiel Hannover höhere Parkgebühren für SUV prüfen und die Stadt Koblenz eine Erhöhung für größere Autos plant, hat die Stadt Tübingen längst Fakten geschaffen - zumindest beim Anwohnerparken.

Bereits im September 2021 stimmte der Tübinger Gemeinderat einstimmig für höhere Parkgebühren. Seit Januar 2022 gelten gestaffelte Gebühren für den Bewohnerparkausweis. Konkret bedeutet das: statt 30 Euro sind nun mindestens 120 Euro im Jahr fällig. Und für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und mit einem Leergewicht von über 1.800 Kilogramm oder für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht von über 2.000 Kilogramm beträgt die jährliche Gebühr 180 Euro.

"Bislang keine Rechtsgrundlage"

Was die Ticketpreise für Besucherparkplätze angeht, gibt es in Tübingen allerdings keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Fahrzeugen. Denn das wiederum ist nicht ganz so einfach umzusetzen.

"Eine Erhöhung der Parkgebühren für sogenannte SUVs ist in Tübingen derzeit nicht geplant, da es dazu bislang keine Rechtsgrundlage gibt", so Oberbürgermeister Boris Palmer. "Desweiteren wäre es fraglich, wie solch eine Regelung umgesetzt werden kann." Gäbe es etwa zwei unterschiedliche Parktickets für kleinere und größere Autos, wäre etwa zu klären, wie Kontrolleure die Größe der Autos im Alltagsgeschäft überprüfen können.

Urteil mit Signalwirkung

Dass eine Umsetzung unterschiedlicher Parkgebühren nicht einfach ist, hat schon der Fall Freiburg gezeigt. Die Stadt hatte die Anwohnerparkgebühren erhöht, gestaffelt nach Länge des Fahrzeugs. Bewohner, die bestimmte Sozialleistungen erhalten oder etwa eine Behinderung haben, mussten dabei nur ermäßigte Gebühren zahlen.

Ein Freiburger Bürger hat die neue Parkgebührensatzung gerichtlich überprüfen lassen. Am Ende entschied das Bundesverwaltungsgericht: Die Regelung in Freiburg ist unwirksam.

Unter anderem verletze der Stufentarif den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 im Grundgesetz. "Die damit verbundenen starken Gebührensprünge bilden den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab. Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdoppelung der Gebühr führen", heißt es in der Begründung des Gerichts.

Auch fehle eine Rechtsgrundlage für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen, so das Gericht. Das Urteil hatte Signalwirkung.

In Koblenz wird es teurer

Die Stadt Koblenz will aus dem Fall Freiburg lernen und hat nach eigenen Angaben die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt. Im März soll hier eine Erhöhung anstehen. Die Gebühr für den jeweiligen Bewohnerparkausweis berechnet sich in Koblenz nun aus einem Jahresgrundbetrag multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern.

Es ist also komplex mit den Parkgebühren. Die Diskussion, wie man mit der Größe der Autos bei den Gebühren umgehen könnte, wird weitergehen.

Mehr Spielraum für Städte gefordert

"In deutschen Städten ist der Weg dahin leider nicht einfach über einen Bürgerentscheid wie in Paris möglich. Deshalb werden wir nicht müde, für deutsche Städte mehr Entscheidungsspielräume im Verkehr zu fordern", sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. "In welchen Straßen wie schnell gefahren werden darf, was das Parken kostet und wie der Verkehr gelenkt wird, sollte vor Ort geklärt werden können. Die Verkehrswende braucht mutige Entscheidungen."

Gleichzeitig, so Dedy, müssten unterschiedliche Interessen vor Ort mit den Menschen ausgehandelt werden. Das Ziel sei mehr Lebensqualität für alle.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete SWR 4 in BW am Morgen am 25. Juli 2023 um 06:00 Uhr.