BGH zu Corona-Beherbergungsverbot Geld zurück - auch bei nicht stornierbarem Tarif
Während der Corona-Pandemie galt zeitweise ein Beherbergungsverbot - Hotels durften keine Gäste aufnehmen. Vorauszahlungen dürfen diese zurückverlangen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Urlaubern gestärkt - das Urteil betrifft noch die Corona-Zeit. Wenn Gäste ihren gebuchten Hotelaufenthalt wegen eines dann eingetretenen pandemiebedingten Beherbergungsverbots nicht wahrnehmen konnten, gibt es auch dann Geld zurück, wenn sie einen nicht stornierbaren Tarif gebucht hatten.
Im konkreten Fall ging es um die erste Phase der Pandemie, als die Hotels schließen mussten. Die Klägerin hatte lange im Voraus - bereits im Herbst 2019 - ein Hotel gebucht. Sie wollte zusammen mit einer Reisegruppe im Mai 2020 zwei Nächte in Lüneburg verbringen.
Einen Monat vor Reiseantritt trat in Niedersachsen jedoch das Corona-Beherbergungsverbot in Kraft. Deswegen wollte sie die Zimmer stornieren und verlangte das im Voraus gezahlte Geld zurück. Der Hotelbetreiber weigerte sich jedoch. Sein Argument: Es sei ein nicht stornierbarer Tarif gebucht worden.
"Allgemeines Lebensrisiko" ermöglicht Stornierung
Der Fall ging bis vor das oberste deutsche Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden: Der Hotelbetreiber muss das Geld zurückzahlen. Denn die Auflösung des Vertrages war in Ordnung. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit im Ergebnis die Urteile der vorigen Instanzen.
Das Beherbergungsverbot habe dazu geführt, dass es dem Hotelbetreiber unmöglich geworden sei, touristische Gäste aufzunehmen, so der BGH. Das habe Reisenden das Recht gegeben, von dem Vertrag zurückzutreten.
Dass die Klägerin im konkreten Fall für sich und ihre Mitreisenden nicht stornierbare Zimmer gebucht hatte, spielte hier keine Rolle. Wer einen nicht stornierbaren Tarif bucht, verzichtet lediglich darauf, die Reise aus persönlichen Gründen frei stornieren zu können. Bei Corona habe sich aber ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, das die Gesellschaft als Ganzes betroffen habe.