Schließungen in der Pandemie Versicherung muss unter Umständen zahlen
Wenn ein Betrieb wegen des Corona-Lockdowns zwangsweise zeitlich geschlossen war: Zahlt dann die Versicherung? Unter Umständen, sagt jetzt der Bundesgerichtshof.
Für Hotels oder Restaurants war es bitter, dass sie wegen Corona teils wochenlang schließen mussten. Manche hatten für solche Fälle eine so genannte "Betriebsschließungsversicherung" abgeschlossen, damit sie Geld bekommen, wenn etwa wegen einer meldepflichtigen Krankheit keine Gäste empfangen werden dürfen.
Erste Entscheidung zugunsten der Versicherung
Vor einem Jahr entschied der BGH das erste Mal: Bei Corona kommt es auf das Kleingedruckte im Vertrag an. Ein Gastwirt bekam kein Geld, denn es waren in seinem Vertrag alle möglichen Seuchen und Krankheiten aufgezählt, aber eben kein Covid-19.
Infektionsschutzgesetz ausschlaggebend
Heute nun wieder eine Entscheidung zu diesen Versicherungen: Diesmal ging es um einen Hotelbetrieb. Hier verwies das Kleingedruckte im Vertrag einfach auf das Infektionsschutzgesetz, was dort aufgezählt war. Da Corona ab Mai 2020 zu den im Gesetz aufgezählten Krankheiten gehörte, muss die Versicherung also für die Schließung des Hotels ab Herbst 2020 zahlen.
Aktenzeichen: IV ZR 465/21