Zulassung in der EU Hausgrille als Lebensmittel
Zu Pulver verarbeitete Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen künftig im Essen enthalten sein. Die Europäische Union stuft den Verzehr als unbedenklich ein - und sieht Chancen für die Ernährung.
Insekten gelten in der Europäischen Union als neuartige Lebensmittel und müssen einen langen Zulassungsprozess durchlaufen. Seit mehr als anderthalb Jahren dürfen bereits der gelbe Mehlwurm und Heuschrecken in der EU verarbeitet werden, getrocknet als Snack oder gemahlen als Zutat mit einem Anteil von maximal zehn Prozent in Keksen, Nudeln, Brot, Frühstücksflocken oder anderen proteinhaltigen Produkten.
Jetzt kommen die zu Pulver verarbeitete Hausgrille und ab Donnerstag die Larve des Getreideschimmelkäfers dazu. Wenn Insekten verwendet werden, muss das auf der Zutatenliste der entsprechenden Produkte gekennzeichnet sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher könnten selbst entscheiden, ob sie diese Lebensmittel dann kaufen oder nicht, heißt es in Brüssel.
Allergiehinweis ist vorgeschrieben
Die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat den Verzehr wissenschaftlich untersucht und als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Weil es aber bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen kommen könnte, sind Allergiehinweise vorgeschrieben.
In ihrer "Farm-to-Fork-Strategie" ("Vom Hof auf den Teller") bezeichnet die EU-Kommission Insekten als alternative Proteinquelle, die den Übergang zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung unterstützen könne.
Viel Eiweiß, Vitamine und Ballaststoffe
Nach Ansicht der Brüsseler Behörde hat die Insektenzucht zur Nahrungsgewinnung eine Reihe von Vorteilen: weniger Treibhausgase, weniger Wasser- und Flächenverbrauch sowie weniger Lebensmittelabfälle. Auch die UN-Ernährungsorganisation beschreibt Insekten als gesundes Nahrungsmittel - mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien.
Die EU-Lebensmittelbehörde prüft aktuell acht weitere Anträge für Insekten-Produkte. In der Schweiz sind Mehlwürmer, Grillen und europäische Wanderheuschrecken schon seit 2017 für den Verzehr freigegeben.