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dm, Rossmann & Co. Zweifel an Klima-Versprechen

Stand: 19.05.2022 08:51 Uhr

Die Deutsche Umwelthilfe will juristisch gegen Werbeversprechen von Unternehmen vorgehen, die bestimmte Produkte als "klimaneutral" bezeichnen. Täuschen dm, Rossmann oder Beiersdorf die Verbraucher?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat acht Unternehmen aufgefordert, bestimmte Werbeaussagen zu angeblicher "Klimaneutralität" zu unterlassen. Dabei handelt es sich um den börsennotierten Nivea-Konzern Beiersdorf, die Ölkonzerne Shell und BP, die Drogeriemarktketten dm und Rossmann, den Regionalflieger Green Airlines, den Naturkosmetikhersteller Mother Nature sowie den Mineralölhändler TotalEnergies.

"Vielfach Verbrauchertäuschung"

"Das Werbeversprechen der Klimaneutralität ist vielfach Verbrauchertäuschung", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Oftmals ist es eher ein CO2-Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen grün waschen." So werde den Menschen Geld aus der Tasche gezogen, das Klima aber nicht geschützt.

Die DUH wirft den acht Unternehmen vor, dass überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung für Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nachvollziehbar seien. "Wer mit Umwelt- und Klimaschutz wirbt, muss dies auch belegen. Wer Verbraucherinnen und Verbraucher aber im Unklaren darüber lässt, wie vermeintliche Klimaneutralität zustande kommt, täuscht sie", so der DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger.

Rossmann und Beiersdorf weisen Vorwürfe zurück

Eine Unternehmenssprecherin von Rossmann betonte angesichts der Vorwürfe, eine Irreführung des Verbrauchers und insbesondere eine unrichtige Bewerbung der klimaneutralen Produkte liege nicht vor und habe auch zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. "Dennoch nehmen wir die Kritik der DUH ernst und prüfen aktuell eine weitere Optimierung in der Kommunikation. Dass die Deutsche Umwelthilfe umweltbezogene Werbung stets prüft, betrachten wir als wichtig."

Eine Sprecherin von Beiersdorf sagte, das Unternehmen habe sich bewusst gegen die Bezeichnung "klimaneutral" entschieden. Stattdessen sei auf Produktebene von "klimaneutralisiert" die Rede. Somit werde den Verbrauchern gegenüber unterstrichen, dass die betroffenen Produkte einen verbleibenden CO2-Fußabdruck hätten, der durch das Engagement des Unternehmens ausgeglichen werde. Die Unternehmen dm und Shell Deutschland äußerten sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Zahlreiche Unterlassungsklagen

Die Deutsche Umwelthilfe hatte zuletzt zahlreiche Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten vor Gericht erstritten. Doch auch der Verein selbst stand in der Vergangenheit bereits häufiger am Pranger. Kritiker werfen ihm vor, Unterlassungsklagen zum Geschäftsmodell erhoben zu haben; manche bezeichnen ihn gar als "klassischen Abmahnverein". 2019 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Abmahnpraxis der DUH mit geltendem Recht vereinbar sei.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 07. Februar 2022 um 17:18 Uhr.