Missbrauchsverfahren eröffnet Kartellamt nimmt Coca-Cola ins Visier
Schränkt Coca-Cola den Wettbewerb im deutschen Getränkemarkt ein? Das Bundeskartellamt will diesem Vorwurf in einem Missbrauchsverfahren nachgehen.
Deutschlands oberste Wettbewerbshüter nehmen Coca-Cola ins Visier. Das Bundeskartellamt teilte mit, es habe ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company Abfüllung und Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland.
"Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte", erklärte Kartellamts-Chef Andreas Mundt. "Dem werden wir nun näher nachgehen." Coca-Cola Europacific Partners ist nach eigenen Angaben das größte Getränkeunternehmen in Deutschland.
Große Produktpalette
Das Bundeskartellamt will zunächst prüfen, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Damit würde es besonderen Wettbewerbsvorgaben unterliegen. Zudem untersuchen die Wettbewerbshüter, ob die vom deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen.
Dazu gehört die Frage, ob Coca-Cola Lebensmittelhändler in unzulässiger Weise dazu veranlasst, die gesamte Produktpalette des Konzerns abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dadurch könnten andere Getränkehersteller wettbewerbswidrig benachteiligt worden sein. Zur Produktpalette des Getränkeriesen gehören unter anderem die Marken Fanta, Sprite, Mezzo Mix und Vio.
"Faires Prinzip von Leistung und Gegenleistung"
Das Unternehmen erklärte, mit dem Kartellamt zu kooperieren. "Wir sind davon überzeugt, dass das bewährte Geschäftsmodell von Coca-Cola Europacific Partners in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist", sagte Vizepräsidentin Andrea Weckwert. "Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung."
In dem Verfahren können neben Coca-Cola auch Wettbewerber und die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels Stellung nehmen. In der Vergangenheit hatte der Getränkekonzern mit einigen deutschen Einzelhändlern wie etwa Edeka bei Preisverhandlungen im Clinch gelegen.