Europäischer Gerichtshof bestätigt Kartellstrafe ThyssenKrupp muss zahlen
ThyssenKrupp kommt nicht drumrum: Verstöße gegen das Kartellrecht kosten den Konzern mehr als drei Millionen Euro Strafe. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Entscheidung der Brüsseler Wettbewerbshüter aus dem Jahr 1998 in letzter Instanz. Auch eine Kartellstrafe gegen die ArcelorMittal Luxembourg in Höhe von zehn Millionen Euro hat dem Urteil zufolge Bestand.
Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel
Ein 13-jähriger Rechtsstreit ist zu Ende. Der Europäische Gerichtshof als letzte Instanz hat die Klage der ThyssenKrupp-Tochter Nirosta zurückgewiesen. Das Unternehmen muss nun doch eine Kartellstrafe in Höhe von etwas mehr als drei Millionen Euro zahlen.
Diese Strafe hatte die EU-Kommission 1998 verhängt, weil ThyssenKrupp sich an illegalen Preisabsprachen im Sektor für Flacherzeugnisse aus rostfreiem Edelstahl beteiligt hatte. In Abstimmung mit anderen Erzeugern hatte ThyssenKrupp Nirosta die Referenzwerte zur Berechnung des Legierungszuschlags verändert. Die Legierungen dienen der Veredelung des Stahls. Für die beteiligten Unternehmen war die mathematische Veränderung eine Art Lizenz zum Gelddrucken. Sie konnten die Preise für nichtrostenden Flachstahl innerhalb eines Jahres fast auf das Doppelte anheben.
Ein klarer Verstoß gegen die europäischen Wettbewerbsregeln. Das deutsche Unternehmen ging gegen die Strafe denn auch nicht mit inhaltlichen Argumenten vor, sondern mit formalen. Die EU-Kommission habe sich bei ihrer Entscheidung auf einen inzwischen ausgelaufenen Vertrag gestützt, den der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Der Europäische Gerichtshof bestätigte aber nun das Vorgehen der Brüsseler Wettbewerbshüter.