Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Gewerkschaften scheitern mit Tarifeinheit-Klage
"Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" - so lautet die Grundregel des Tarifeinheitsgesetzes. Damit soll die Macht kleiner Gewerkschaften eingedämmt werden. Und dabei bleibt es auch. Eine Klage gegen das Gesetz scheiterte in Straßburg.
Es bleibt dabei: In Deutschland kann auch in Zukunft die größte Gewerkschaft in einem Betrieb entscheiden, welcher Tarifvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen werden soll. Seit Langem kämpfen kleinere Gewerkschaften wie die Lokführergewerkschaft GDL gegen das so genannte Tarifeinheitsgesetz.
Sie finden, wenn die anderen Gewerkschaften mit mehr Mitgliedern über die Regeln entscheiden dürfen, würden die Interessen ihrer speziellen Berufsgruppen untergehen. Und am Ende sei das das Aus für die kleinen Gewerkschaften, denn es gebe es keine Grund mehr, sich in diesen zu engagieren.
Nicht zu viele Streiks
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 die Beschwerden von mehreren Gewerkschaften abgewiesen - und jetzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zwar war die Sache auch bei den Europäischen Richtern umstritten. Aber die Mehrheit auf der Richterbank fand: So schlimm sei das Ganze nicht.
Die kleineren Gewerkschaften könnten doch immer noch für die Rechte ihrer Mitglieder kämpfen. Und was ganz wichtig sei: Das deutsche System sei dazu da, dass die Betriebe nicht von zu vielen Streiks lahmgelegt würden - Streiks, die dann letztlich den anderen Mitarbeitenden schaden würden.
Zuletzt verweisen die europäischen Richter noch darauf, dass es in anderen Ländern auch Regeln gebe, die größere Gewerkschaften bevorzugen würden. Mit diesem Urteil aus Straßburg bleibt den kleineren jetzt nur, was schon teilweise praktiziert wird: Sie müssen mit den Arbeitgebern und den größeren Gewerkschaften verhandeln und jeweils ausdrücklich vereinbaren, dass es trotzdem noch Sonderregeln für die speziellen Berufsgruppen geben soll.