Entscheidung der EU-Kommission bestätigt EU-Gericht stoppt hohe MasterCard-Gebühren
2007 hat die EU-Kommission MasterCard verboten, die hohen Abrechnungsgebühren bei Zahlungen im Ausland zu verlangen. Die Klage der Kreditkartenfirma dagegen scheiterte nun vor dem Gericht der EU. Vor allem Händler profitieren von dieser Entscheidung - aber indirekt auch die Verbraucher.
Von Birgit Schmeitzner, BR-Hörfunkstudio Brüssel
In der EU-Kommission wurde das Urteil gegen MasterCard mit großer Zufriedenheit aufgenommen. Kommissionssprecher Antoine Colombani sprach von einem guten Tag für Kreditkartennutzer in Europa. Und es war auch ein guter Tag für die Kommission selbst - sie kann sich in ihrer Rolle als Wettbewerbshüter und Verbraucherschützer gestärkt fühlen.
Gericht gibt Kommission recht
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Überzeugung der Kommission, dass das Kreditkartenunternehmen MasterCard jahrelang zu hohe Gebühren verlangt hat - die weder Händlern noch Verbrauchern Vorteile brachten und dazu auch noch den Wettbewerb behinderten. Es geht um die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte. Zückt ein Kunde seine Kreditkarte, um etwas zu kaufen oder an einem Automaten Geld zu ziehen, dann wird diese Gebühr fällig. Die Bank des Händlers oder des Automaten muss sie an die Bank des Karteninhabers zahlen.
Laut Bernd Krieger, dem Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, spürt das am Ende auch der Kunde. "Das Problem liegt darin: Wenn der Einzelhandel akzeptiert, dass der Verbraucher mit Karte bezahlt, muss er dafür selbst auch bezahlen", sagt er. "Diese Kosten werden zwangsläufig auf die Preise aufgerechnet und das macht es für die Verbraucher am Ende teurer." Diese Kosten für die Händler in Europa sind nicht ohne: nach Angaben der EU-Kommission kommen da in einem Jahr zweistellige Milliardensummen zusammen.
Gebühren 2007 von der EU-Kommission verboten
Im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission die von MasterCard erhobenen Gebühren verboten. Ein halbes Jahr später schraubte das Kreditkartenunternehmen den Gebührensatz herunter, um Strafzahlungen zu vermeiden. MasterCard-Präsident Javier Perez kommentierte das jetzt erfolgte Urteil mit den Worten: "Wir prüfen die Begründung und gehen dann in Berufung."
Auch der andere Riese im Kreditkartengeschäft, Visa, dürfte sich das Urteil genau ansehen - liegt er doch ebenfalls im Streit mit Brüssel über eine angemessene Höhe von Gebühren. Die EU-Kommission erwartet zudem eine spürbare Auswirkung auf nationales Recht. In den Mitgliedsländern sind einige Gerichtsverfahren anhängig, bei denen es um inländische Gebührensätze geht.
Mögliche positive Folgen für Verbraucher
Hoffnungen auf positive Veränderung äußert auch Ulrich Binnebößel, Experte für Zahlungssysteme beim deutschen Einzelhandelsverband. "Das Urteil hat auch eine wesentliche Signalwirkung für deutsche Händler, die in Verhandlungen eintreten können, um zu günstigeren Konditionen zu kommen." Diese werde auch der Endverbraucher spüren.
Zufriedenheit also bei EU-Kommission, Verbraucherschützern und Einzelhandel - jetzt muss man abwarten, ob MasterCard wirklich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt und wenn ja, wie die höchsten Richter der EU entscheiden.
Aktenzeichen: T-111/08