Schadensersatzforderung nach der Pleite Lehman-Anleger scheitern vor BGH
Der BGH hat die Klagen zweier Kunden gegen die Hamburger Sparkasse abgewiesen. Sie hatten Zertifikate von Lehman Brothers gekauft, die nach der Pleite der US-Bank wertlos waren. Die Anleger seien nicht falsch beraten worden, so der BGH. Die Entscheidung habe "eine gewisse Pilotfunktion" für weitere Klagen.
Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der insolventen Bank Lehman Brothers abgewiesen. Die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflichten nicht verletzt.
Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Wiechers, bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf informieren müssen. Die nun entschiedenen Fälle hätten "eine gewisse Pilotfunktion", sagte Wiechers. Allerdings seien in jedem Einzelfall die genauen Umstände der Beratung zu berücksichtigen.
40 weitere Klagen allein vor dem BGH
In den beiden Verfahren vor dem Bankensenat ging es um deutsche Anleger, die in den Jahren 2006 und 2007 von der Haspa Lehman-Papiere für je 10.000 Euro erworben hatten. Nach der Lehman-Pleite im September 2008 waren die Papiere weitgehend wertlos. Beide Anleger verlangten nun wegen - nach ihrer Auffassung - mangelnder Beratung durch die Haspa ihr Geld zurück. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten sie bereits eine juristische Niederlage erlitten.
Verbraucherschützer reagierten mit scharfer Kritik auf die BGH-Entscheidung. "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Lehman-Anleger", sagte der Bankenexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Manfred Westphal. Viele Anleger seien beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden. Jetzt sei die Bundesregierung gefragt, den Schutz der Anleger zu verbessern - sie müsse die Aufklärungspflicht der Banken im Gesetz verankern, um Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, forderte Westphal. Banken seien nicht nur Berater, sondern auch Verkäufer, die ein Eigeninteresse an Gewinnen hätten.
Nach unbestätigten Schätzungen von Verbraucherschützern haben bis zu 50.000 Anleger in Deutschland Lehman-Zertifikate gekauft. Experten zufolge investierten sie auf Anraten ihrer Banken zwischen 10.000 und 50.000 Euro und verloren am Ende insgesamt etwa 750 Millionen Euro. Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Anlegern anhängig.
(Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10)