Regelmäßige Anpassungen geplant EU einigt sich auf Mindestlohnregeln
Europaweite Regeln für Mindestlöhne sollen den Lebensstandard für Millionen von Menschen im Niedriglohn-Sektor verbessern. Das haben die EU-Staaten und das Europaparlament nun beschlossen.
Keine einheitlichen Mindestlöhne in den Staaten der Gemeinschaft, aber einheitliche Standards zur Überprüfung und Anpassung der Mindestlöhne: Darauf haben sich die Verhandlungspartner der EU nun in einem Kompromiss geeinigt.
Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Dennis Radtke (CDU), nannte laut Nachrichtenagentur dpa Details der Regelung. Demnach sollen gesetzliche Mindestlöhne nach einem einheitlichen Verfahren festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden.
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
So sollen Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Eine Ausnahme gibt es den Angaben zufolge für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gilt eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, müssen an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.
Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Staaten dann zwei Jahre Zeit.
Deutscher Mindestlohn unter den höchsten
In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf 12,00 Euro steigen soll. Derzeit gilt hierzulande ein Mindestlohn von 9,82, der im Juli auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich Anfang Juni darauf verständigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz anzuheben. Den Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015, seitdem stieg er stetig an. Normalerweise wird er in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.
Höhere Tarifbindung angestrebt
Die geplante EU-Richtlinie sieht neben den Mindestlohnregelungen auch vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, wie der Abgeordnete Radtke bestätigte. Eine Tarifbindung besteht, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Anerkennung und Anwendung eines Tarifs geeinigt haben.
In Deutschland liegt die Tarifbindungsquote deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie im zuletzt bundesweit bei rund 44 Prozent. Im Westen des Landes liegt die Quote zudem deutlich höher als in den neuen Bundesländern. Insgesamt ist die Tarifbindung in Deutschland seit Jahren rückläufig.