Schärferes EU-Gesetz Striktere Auflagen für die "Torwächter" im Netz
Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU Regeln für Konzerne im Netz erneut verschärfen. Nun steht fest, welche Unternehmen sich auf die strikteren Auflagen einstellen müssen. Betroffen sind Internetriesen wie Meta, Apple und Amazon.
Anfang Juli verabschiedete das EU-Parlament den sogenannten Digital Markets Act (DMA). Das "Gesetz für digitale Märkte" soll für einen fairen Wettbewerb sorgen. Nun veröffentlichte die EU-Kommission eine Liste mit den Großkonzernen, die sich ab dem kommenden Jahr auf die strengeren Regelungen einstellen müssen.
Auf dieser Liste stehen Amazon, der Meta-Konzern, welcher Facebook, WhatsApp und Instagram unter sich vereint, sowie Googles Mutterkonzern Alphabet, Apple, Microsoft und der chinesische ByteDance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt. Diese Unternehmen stuft die EU als "Gatekeeper" ("Torwächter") ein - also als Konzerne, die über ihre Plattformen und Dienste gewerblichen Nutzern ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher bieten.
Zudem benannte die EU-Kommission konkret 22 Dienste dieser Konzerne, für welche die strikteren Auflagen künftig gelten sollen. Dazu gehören unter anderem der App-Store des iPhone-Herstellers Apple oder die von Google betriebene Videoplattform YouTube sowie der Browser Chrome.
Keine Vormachtstellung auf dem digitalen Markt
Mit den Regelungen des DMA soll verhindert werden, dass die Internetriesen eine Vormachtstellung auf dem Markt innehaben. Und es soll Nutzerinnen und Nutzern mehr Freiheit bei der Entscheidung garantiert werden, welche Dienste sie nutzen möchten, ohne mit Einschränkungen rechnen zu müssen.
Zu den neuen Auflagen zählt beispielsweise, dass die Konzerne weniger Einfluss darauf haben sollen, welche Apps auf einem Handy bereits bei dessen Kauf vorinstalliert sind. Zudem sollen Messenger-Dienste interoperabel werden. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer Nachrichten auch zwischen verschiedenen Messenger-Apps versenden und empfangen können.
Der zuständige EU-Industriekommissar Thierry Breton betonte, die neuen Regeln gäben Verbrauchern mehr Auswahl und könnten "neue Möglichkeiten für kleinere innovative Technologieunternehmen" eröffnen.
Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen
Der Digital Markets Act soll ab dem 6. März des kommenden Jahres greifen. Den aufgelisteten Unternehmen bleibt als rund ein halbes Jahr, um sich auf die strengeren Regelungen einzustellen. Von dem Gesetz sind Betriebe betroffen, sobald sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Bei Verstößen drohen den Konzernen hohe Geldstrafen. Sie belaufen sich der Nachrichtenagentur AFP zufolge auf bis zu zehn Prozent des Umsatzes und auf bis zu 20 Prozent bei wiederholten Regelbrüchen. Apple kündigte bereits Widerstand gegen das neue EU-Gesetz an und kritisierte dadurch entstehende "Risiken für die Privatsphäre und Datensicherheit" der Nutzerinnen und Nutzer.
Schwesterngesetz ist bereits in Kraft
Bereits vor rund anderthalb Wochen ist das Schwesterngesetz des DMA in Kraft getreten - der Digital Services Act. Diese Regelungen sollen für eine verschärfte Aufsicht von Online-Plattformen und mehr Verbraucherschutz sorgen.
Konzerne werden unter anderem verpflichtet, Inhalte wie Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher zu entfernen. Zudem sollen Nutzerinnen und Nutzer entsprechende Inhalte leichter melden können. Online-Marktplätze wie Amazon müssen nun gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so gut wie möglich aus ihrem Angebot entfernen und die Käuferinnen und Käufer warnen.