Ein Lan-Kabel steckt in einem Router für einen privaten Kabelanschluss.
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Daten-Geschwindigkeit Was bringt das Recht auf schnelles Internet?

Stand: 03.07.2024 18:49 Uhr

Der Digitalausschuss des Bundestages hat dafür gestimmt, das Recht auf schnelles Internet auszuweiten. Die neuen Vorgaben könnten ab Dezember gelten. Worum es dabei geht - und was der Anspruch überhaupt bringt.

Worum geht es?

Woche für Woche verkünden Internetanbieter Fortschritte beim Netzausbau, immer mehr Haushalte können Glasfaser-Verträge buchen, also "Fiber to the Home" (FTTH). Ein Download-Speed von 1.000 Megabit pro Sekunde oder sogar noch mehr ist möglich, auch der Upload ist sehr gut. Separat hierzu bietet das etwas schwächere Fernsehkabel-Internet drei- bis vierstellige Bandbreiten.

Der einzige Haken daran: Während das Internet für den Großteil der Bevölkerung immer besser wird, werden einige Orte abgehängt. Denn es ist in der Regel nur dort gut, wo viele Menschen wohnen. Auch dünn besiedelte Gebiete können dank staatlicher Förderung gut dastehen, in anderen Gegenden dagegen herrscht digitale Mangelversorgung. 1,8 Millionen Adressen in Deutschland bekommen derzeit laut Bundesnetzagentur im Festnetz weniger als 10 Megabit pro Sekunde im Download - oder sie sind komplett offline.

Das ist ein großes Problem. Denn die Deutschen verbringen seit Jahren immer mehr Zeit im Internet - auch wenn die Zahl zuletzt leicht zurückging. 2024 sind sie im Durchschnitt 69 Stunden pro Woche online, wie die aktuelle Digitalstudie der Postbank zeigt. Das ist der zweithöchste Wert seit Beginn der Erhebung vor neun Jahren und 13 Stunden mehr als im Corona-Jahr 2020.

Was gilt bisher - und was wird geändert?

Damit das Stadt-Land-Gefälle bei der Netzversorgung nicht noch steiler wird, gilt schon seit Ende 2021 ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet. Hierzu legte die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2022 ein Minimum fest: Überall muss es 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload mindestens geben. Die sogenannte Latenz - also die beispielsweise für Online-Games wichtige Reaktionszeit - muss 150 Millisekunden oder weniger betragen.

Diese Mindestvorgaben sollen ab Dezember steigen: beim Download auf 15 Megabit pro Sekunde und beim Upload auf 5 Megabit pro Sekunde. Einem entsprechenden Vorschlag der Bundesnetzagentur stimmte der Digitalausschuss des Bundestags heute zu. Die Netzagentur muss aber erst noch eine Verordnung ändern, danach braucht sie erneut grünes Licht vom Digitalausschuss und das Okay vom Bundesrat.

Der bessere Upload dürfte wesentlich dabei helfen, Videokonferenzen schadlos zu überstehen. Dank der neuen Werte könnten künftig 2,2 Millionen Adressen und damit 0,4 Millionen mehr Haushalte als unterversorgt gelten. Bei der Latenz bleibt es bei 150 Millisekunden.

Was können Betroffene gegen schlechtes Internet tun?

Wer schlechter wegkommt, kann sich seit dem 1. Juni 2022 bei der Bundesnetzagentur melden und einen besseren Anschluss erzwingen. Wenn der jeweilige Anbieter die passende Versorgung nicht sicherstellt, muss die Behörde Unternehmen wie die Telekom oder Vodafone dazu verpflichten. Es soll "eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" im Digitalzeitalter ermöglicht werden, heißt es in der damaligen Verordnung. Verschlüsselte Kommunikation über einen VPN-Tunnel oder Videokonferenzen im Homeoffice sollen in allen deutschen Haushalten möglich sein.

Die Ampelfraktionen im Digitalausschuss pochen allerdings darauf, die Nutzung des Rechtsanspruchs für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Zudem solle die Bundesnetzagentur zusätzlich zum Kontaktformular im Internet eine Broschüre erstellen, fordert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner. "Ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen, ganz analog und nah an den Bürgern - schließlich können die ohne Versorgung schlecht Internetformulare ausfüllen."

Bewirkt das Recht auf schnelles Netz überhaupt etwas?

Der Rechtsanspruch wurde bislang wenig in Anspruch genommen. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur erreichten sie seit 2022 insgesamt etwa 5.500 Eingaben von Bürgern, die von dem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollten. Doch häufig fielen die Antragsteller durchs Raster. Bei ihnen stellte sich nach technischen Messungen heraus, dass ihr Anschluss nicht so schlecht war wie gedacht - sie fühlten sich unterversorgt, waren es aber nicht.

Andere Antragsteller bekamen aber auch eine gute Nachricht: Bei ihnen sollte ohnehin ausgebaut werden, davon hatten sie nur noch nichts gewusst. Lediglich in circa 30 Fällen erfolgte die "Unterversorgungsfeststellung" - das ist die Voraussetzung dafür, dass die Behörde einen Internetanbieter zu einem besseren Anschluss beim Verbraucher verdonnern kann. Dies wiederum tat die Bundesnetzagentur bislang nach eigenen Angaben nur vier mal.

Was sagen Verbraucherschützer dazu?

Verbraucherschützer halten die bisherigen Regeln für zu lasch. "Eine Erhöhung der Mindestbandbreite ist längst überfällig", erklärt Ramona Pop, die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, und fordert eine einfachere und transparentere Antragsstellung. "Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung festgestellt hat und es passiert trotzdem nichts." Außerdem sei es lebensfern, dass die Mindestbandbreite bisher nur draußen an der Hauswand vorhanden sein muss und nicht in den Innenräumen, wo das Internet genutzt wird.

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die derzeit noch gültigen Regeln ebenfalls für wenig hilfreich. "Der Gesetzgeber muss an einigen Stellen nachbessern, damit alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine ausreichende Verbindung zur digitalen Welt und damit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten können." Die Anhebung der Werte sei ein Schritt in die richtige Richtung, sie falle aber zu gering aus.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 03. Juli 2024 um 17:20 Uhr.