Reform des Euro-Rettungsschirmes Union will Regierung an die kurze Leine nehmen
Wie weit soll der Bundestag bei künftigen Finanzhilfen für klamme Eurostaaten mitentscheiden? Die Frage ist auch einen Tag vor dem Kabinettsbeschluss zur Ausweitung des Rettungssschirms offen. Die Union hat nun ein Verfahren vorgeschlagen, dass die Regierung an die kurze Leine nehmen würde.
In der Debatte über den Einfluss des Bundestages auf künftige Finanzhilfen für angeschlagene Eurostaaten will die Union der Bundesregierung enge Grenzen setzen. Fraktionsvize Michael Meister schlug in dreistufiges Verfahren sowie bindende Vorgaben für den Bundesfinanzminister für dessen Stimmverhalten im Gouverneursrat des Euro-Rettungsschirms (EFSF) vor.
Meister regte an, Bundestag und Bundesrat sollten die Einführung von Instrumenten wie dem EFSF ebenso billigen wie die Aktivierung von Programmen oder aber die Hilfe für angeschlagene Euro-Staaten. Das Plenum solle künftig auch Änderungen an den Instrumenten genehmigen, wie etwa eine eventuelle Aufstockung des Kapitalstocks. Diese ist im dauerhaften Rettungsschirm ESM ab Mitte 2013 vorgesehen. Der Haushaltsausschuss soll die Kontrolle über die Umsetzung der beschlossenen Programme erhalten.
Ausdrücklich forderte Meister, dass die Bundesregierung und teilweise auch der Bundestag dem Finanzminister Vorgaben für dessen Stimmverhalten im EFSF-Gouverneursrat machen sollten. Ohne vorangehenden Beschluss sei der deutsche Vertreter sonst nicht weisungsgebunden. Es müsse etwa klar sein, dass der Finanzminister mit "Nein" stimmen müsse und sich nicht nur enthalten dürfe, wenn das Parlament eine Hilfsmaßnahme ablehne.
Signal an Schäuble?
Meister betont mit seinem Vorschlag das Mitspracherecht des Parlaments in europäischen Fragen. Sein Vorschlag geht weit über die Vollmachten hinaus, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach Medienberichten dem Parlament zubilligen wollte. Das "Handelsblatt" hatte Mitte des Monats berichtet, Schäuble verlange eine Generalvollmacht vom Parlament. Der Minister bestritt diese Darstellung aber.
Schäuble hat inzwischen mehrfach anerkannt, dass der Bundestag alleine über seine Mitwirkung entscheidet. Er warnte aber vor einer Blockade des EFSF wegen zu weitgehender Parlamentsvorbehalte. Im bisherigen Stabilitäts-Mechanismus-Gesetz (StabMechG) ist nur vorgesehen, dass die Regierung sich beim Einsatz des EFSF bemühen muss, mit dem Bundestags-Haushaltsausschuss Einvernehmen herzustellen. Die Abgeordneten fürchten deshalb, das Haushaltsrecht des Bundestages könnte ausgehöhlt werden, wenn der EFSF deutsche Steuermilliarden ohne grünes Licht des Parlamentes zur Stützung anderer Länder einsetzt.
Im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung des neuen EFSF-Rahmenvertrages ist die Frage bislang ungeklärt, wie der Bundestag bei Entscheidungen über Milliardenhilfen für klamme Euro-Staaten eingebunden werden soll. Dies soll nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch im folgenden Gesetzgebungsverfahren im Bundestag geklärt werden.
Deutschland und Frankreich wollen zur Eindämmung der Eurokrise auf eine gemeinsame Wirtschaftsregierung hinarbeiten, die sich aus dem Rat der Staats- und Regierungschefs der 17 Euro-Länder zusammensetzt. Zweimal im Jahr soll diese Regierung tagen - unter Vorsitz von EU-Ratspräsident Herman van Rompuy. Die genauen Kompetenzen dieses Gremiums blieben aber noch genauso unklar wie die Frage, wie diese Kompetenzen gegenüber den Zuständigkeiten von Kommission, EU-Parlament und nationalen Regierungen und Parlamenten abgegrenzt werden sollen.
Zudem wollen beide Länder 2013 - nur für Unternehmen in Deutschland und Frankreich - eine gemeinsame Körperschaftssteuer einführen. Hier geht es um eine Harmonisierung der Berechnungsgrundlage sowie der Steuersätze. Bei der Aufstellung der nationalen Haushalte wollen sich Berlin und Paris künftig in gemeinsamen Kabinettssitzungen abstimmen.
Ferner schlagen Deutschland und Frankreich den europäischen Partnern eine Finanztransaktionssteuer auf den Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Devisen und anderen Finanzprodukten vor.
Schließlich drängt Frankreich auf die Festschreibung einer Schuldenobergrenze in den nationalen Verfassungen der 17 Euro-Staaten bis Mitte 2012.
Abstimmung über Milliarden Euro
Mit dem neuen Rahmenvertrag der 17 Euro-Regierungen werden die Befugnisse des EFSF stark erweitert: Er soll künftig indirekt Banken stützen, Staatsanleihen kaufen und vorsorgliche Kreditlinien für Euro-Länder bereitstellen können. Zudem steigen die Garantien der Euro-Länder auf 780 Milliarden Euro von 440 Milliarden und damit für Deutschland auf 211 Milliarden Euro von 123 Milliarden. Das sind mehr als zwei Drittel des Bundesetats.
Das Parlament stimmt erstmals am 7. September über den Gesetzentwurf ab. Die zweite und dritte Lesung stehen am 29. September an. Der Bundesrat kommt wegen des Gesetzes zu einer Sondersitzung am 29. oder 30. September zusammen. Der neue EFSF-Rahmenvertrag soll dann im Oktober in Kraft treten.
Sorge um die Kanzlermehrheit
Nach wie vor unklar ist, ob die Koalition im Bundestag die nötigen Stimmen ohne die Hilfe der Opposition zusammen bekommt. Schätzungen über die Zahl der Abweichler reichen von zwölf bis 23. Die Koalition hat im Parlament eine Mehrheit von 19 Stimmen.
Die CSU unterstrich erneut, dass sie eine Abgabe weiterer staatlicher Kompetenzen für gemeinsame Wirtschaftspolitik der EU ablehnt. Die "vereinigten Staaten von Europa" seien völlig falsch, sagte Generalsekretär Alexander Dobrinth. Man könne ja sagen zu mehr Koordination. Einen europäischen Finanzminister lehne die CSU aber ab.