Streit über Vorratsdatenspeicherung EU-Kommission verschickt den blauen Brief
Die EU-Kommission hat Deutschland verklagt, weil die Bundesregierung bislang kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt hat. Brüssel verlangt vor dem Europäischen Gerichtshof nun eine Geldbuße. Die Koalitionspartner Union und FDP streiten seit Jahren über die Datenspeicherung.
Im Streit über die Vorratsdatenspeicherung verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Sie verlangt eine Geldbuße, weil die Bundesregierung das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen und damit europäisches Recht verletzt habe, so die Begründung.
Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vor. Seit das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 kippte, streiten die Regierungsparteien Union und FDP um eine Neufassung. Ende April 2012 ließen sie eine Frist der EU verstreichen.
FDP contra Union
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Telekommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung nur nach konkreten Verdachtsmomenten speichern lassen. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) fordert dagegen die anlasslose Datenspeicherung für sechs Monate wie in der EU-Richtlinie vorgeschrieben.
Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission die Klage angekündigt. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des VW-Gesetzes. Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen.
Nach Kommissionsangaben gibt es bei der Umsetzung auch noch Verzögerungen in vier weiteren Staaten: Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien.