Berliner Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Lindemann eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen den Rammstein-Frontmann Lindemann ein. Ihm wurden sexuelle Übergriffe und die Abgabe von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Die Auswertung der Beweise habe jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann eingestellt. Die Behörde ermittelte unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Auswertung der Beweise habe jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe, so die Staatsanwaltschaft.
Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch die Medien eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Tatvorwürfe ließen sich nicht konkretisieren
Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten. Daher habe keine Möglichkeit bestanden, Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren. Auch habe die Behörde so keinen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und ihren Angaben bei Vernehmungen gewinnen können.
Die Angaben einer Youtuberin, die Vorwürfe erhoben hatte, seien in den Vernehmungen zu unkonkret geblieben, weil sie auch kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle habe schildern können. Andere von ihr erwähnte Menschen seien nicht ausreichend identifizierbar benannt worden.
"Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise beziehungsweise Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt", erklärte die Kanzlei Schertz Bergmann, die Lindemann vertritt. Gegen "unzulässige Darstellungen" und "rechtswidrige Verdachtsberichterstattung" werde die Kanzlei weiter zivilrechtlich vorgehen.
Ermittlungen gegen Tourmanagerin ebenfalls eingestellt
Zuvor hatten bereits die litauischen Behörden die Einleitung von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Konzert in Vilnius abgelehnt. Diese Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft Berlin ausgewertet. Auch dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben. Die Herkunft eines Hämatoms allein lasse keinen Rückschluss auf eine solche Tat oder einen Beschuldigten zu, hieß es.
In den Unterlagen habe es keine Anhaltspunkte für die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder nicht einvernehmlichen Sex gegeben. Zudem konnte auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen hinsichtlich einer sexuellen Beziehung zu Lindemann nicht erhärtet werden. Diese Zeugin sei anonym geblieben und habe deshalb nicht vernommen werden können.
Auch die Ermittlungen gegen die Tourmanagerin, gegen die Vorwürfe des Zuführens junger Frauen bei Konzerten in den Backstagebereich erhoben worden waren, wurden eingestellt.