Bundeswehr und Polizei Wieso die strikte Trennung?
Könnte die Polizei einen groß angelegten Terroranschlag bewältigen, oder müsste ihr die Bundeswehr zur Hilfe kommen? Und was dürften Soldaten dann machen? Nicht umsonst gilt in Deutschland eine Trennung von Polizei und Militär. Warum eigentlich?
Prägende Vergangenheit
Es gibt viele schlechte Vorbilder in Deutschlands Vergangenheit - und das ist nicht nur die Zeit des Nationalsozialismus, als die Reichswehr im Auftrag Adolf Hitlers schaltete und waltete wie sie wollte. Schon vorher spielte das preußisch-deutsche Militär Mitte des 19. Jahrhunderts eine unrühmliche Rolle: Ein "Staat im Staat", wie der Historiker Gordon Craig es nannte, mit klarem Druck und Einfluss nach innen.
"Gegen Demokraten helfen nur Soldaten" - so hatte es ein General in der Revolution von 1848 formuliert. Auch in der Weimarer Republik hatte sich der erste sozialdemokratische Verteidigungsminister Gustav Noske die Hände sehr schmutzig gemacht. Er ließ 1918/19 nicht nur vom Militär den Kieler Matrosenaufstand niederschlagen, sondern auch den Spartakusaufstand, bei dem Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ermordet wurden. "Einer muss den Bluthund machen." Dieses Zitat von Noske führen bis heute Gegner der Verquickung von Militär und Polizei abschreckend ins Feld.
Klare Grenzen im Grundgesetz
Daraus erwuchs eine Verpflichtung, quasi ein genetischer Code der Bundesrepublik. Nie wieder sollten Soldaten auf Bürger feuern. Nie wieder sollte das Militär als Herrschaftsinstrument im Inneren eingesetzt werden. War die Reichswehr unter Hitler noch als eine Art Vierte Gewalt aufgetreten, unabhängig vom Parlament, ist die Bundeswehr dem Bundestag nun zutiefst verpflichtet. Ein Parlamentsheer, das damit dem Volk untersteht.
Klar ist im Grundgesetz festgeschrieben, dass die Streitkräfte nur zur Verteidigung des Landes eingesetzt werden dürfen - mit einigen Ausnahmen allerdings. Die Polizei hingegen wirkt nach innen und ist Ländersache, und dazu auch strikt von Nachrichtendiensten zu trennen. Das haben übrigens die Alliierten im sogenannten Polizeibrief 1949 festgelegt.
Die Ausnahmefälle
Es gibt drei Ausnahmefälle: Die Bundeswehr darf zur Katastrophenhilfe eingesetzt werden, bei Hochwasser zum Beispiel. Auch ein Terroranschlag könnte als solche Katastrophe gewertet werden. Außerdem kann sie zum Einsatz gerufen werden, wenn es einen Inneren Notstand gibt - aber dann nur in engen Grenzen.
Und schließlich als Amtshilfe für die Polizei, wie jetzt in der Flüchtlingshilfe. Da ist aber nur Logistik erlaubt: Transport, Unterbringung, Versorgung.
Geplante gemeinsame Anti-Terror-Übungen
Die gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei sind durch das Grundgesetz gedeckt. Und eine Verfassungsänderung, durch die die bestehenden Grenzen aufgeweicht würden, will zur Zeit niemand.
Aber gerade die Sozialdemokraten fürchten, dass quasi durch die Hintertür die Bundeswehr mehr Kompetenzen erhalten soll. Und damit die eherne Regel "Polizei und Militär sind getrennt" aufgeweicht würde.