Bericht über geplante Verfassungsänderung Bundeswehreinsätze bald auch im Inland?
Bislang darf die Bundeswehr nur in Ausnahmefällen im Inland eingesetzt werden. Doch das will die Bundesregierung nun ändern, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach sollen Soldaten künftig auch bei der Terrorabwehr und in der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden.
Die Bundesregierung erwägt offenbar eine Grundgesetzänderung mit dem Ziel, die Bundeswehr im Inland einsetzen zu können - unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf des neuen Weißbuchs zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr.
Einsatz im Innern bislang kaum möglich
Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im "Fall des inneren Notstandes" einsetzen, zitiert die "SZ" aus dem Entwurf des Weißbuches. Doch das reiche angesichts "gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen" nicht mehr aus, heißt es weiter.
Es seien "Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen."
Die Bundesregierung definiert ihre Sicherheitspolitik in unregelmäßigen Abständen in einem Weißbuch. Federführend ist dabei das Verteidigungsministerium, allerdings arbeiten viele andere Ressorts daran mit. In den Weißbüchern werden deutsche Interessen definiert, Bedrohungen identifiziert und die Mittel benannt, mit denen man auf diese Bedrohungen reagieren kann.
Das zuletzt veröffentlichte Weißbuch stammt von 2006 und berücksichtigt die Folgen aus den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Davor wurde die Sicherheitspolitik zuletzt 1994 nach der deutschen Wiedervereinigung auf eine neue Grundlage gestellt. Das nächste Weißbuch soll im laufenden Jahr veröffentlicht werden. Der Name kommt von der weißen Umschlagfarbe.
Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe
Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine Grundgesetzänderung zur Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt.
In dem Entwurf soll zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede sein. Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.