Zuschüsse für parteinahe Stiftungen AfD-Klage vor Bundesverfassungsgericht
Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, sie will für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Fördergelder bekommen. In Karlsruhe geht es dabei auch um die Verfassungstreue.
Die AfD will, dass auch die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung staatliche Zuschüsse bekommt - so wie die anderen parteinahen Stiftungen. Bisher ist das nicht der Fall. Dadurch, so sieht es die AfD, werde sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt und hat deshalb den Bundestag und die Bundesregierung verklagt.
Welche Stiftungen wieviel Geld bekommen, wird im Bundestag bei den Haushaltsverhandlungen festgelegt und anschließend vom Parlament beschlossen. Grundlage für die Verteilung der Gelder war bisher das Haushaltsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet wird. Ein spezielles Finanzierungsgesetz für politische Stiftungen gibt es bisher nicht. Auch das hält die AfD für verfassungswidrig.
Eigenes Gesetz für Förderung nötig?
Die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des zweiten Senats, Doris König, machte heute deutlich, dass dies bei der rechtlichen Prüfung eine wichtige Rolle spielen wird: "Im Hinblick auf die formellen Anforderungen an die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen wird insbesondere zu erörtern sein, ob die Zuwendung der Globalzuschüsse in einem besonderen Gesetz geregelt werden muss."
Rechtsprofessor Joachim Wieland, der vor dem Bundesverfassungsgericht den Bundestag vertritt, hält ein spezielles Gesetz für nicht notwendig: "Aus meiner Sicht reicht das Haushaltsgesetz aus. Der Gesetzgeber ist der gleiche wie bei materiellen Gesetzen. Er ist an die Verfassung gebunden. Er muss den Gleichheitssatz beachten. Es ist nicht üblich im deutschen Recht, dass Subventionen in einem materiellen Gesetz geregelt werden. Und ich sehe auch hier keinen Grund dafür."
Derselben Auffassung ist auch der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner. Auch er meint, dass das Haushaltsgesetz als Grundlage für die Verteilung der Mittel ausreichend sei. Unabhängig davon dürfe die AfD-nahe Stiftung auf keinen Fall staatlich subventioniert werden, so Fechner: "Für Demokratiefeinde darf es keine Förderung geben. Das ist unser Grundsatz. Der Verfassungsschutz sagt uns, dass die AfD nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Dann können wir nicht, wenn wir solche Zweifel haben an der AfD, deren Stiftung mit Steuermitteln fördern."
Keine Förderung für Verfassungsfeinde?
Im neuen Haushaltsgesetz wurde festgelegt: Stiftungen bekommen finanzielle Mittel nur unter der Voraussetzung, dass sie verfassungstreu sind. Aus diesem Grund wurde der Desiderius-Erasmus-Stiftung erneut eine finanzielle Unterstützung versagt.
Nicht nur der AfD, auch ihrer Stiftung werden Verbindungen ins rechtsextreme Milieu nachgesagt. Die Vorsitzende der Stiftung, die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach - heute AfD-Mitglied - weist diesen Vorwurf zurück: "Das ist eine glatte Verleumdung. Ich war unangefochten vierzehn Jahre lang menschenrechtspolitische Sprecherin in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ich würde niemals den Vorsitz in einer Organisation übernehmen, die sich nicht verfassungskonform verhalten würde oder die gar rassistisch oder antisemitisch wäre. So etwas lasse ich mir und meiner Organisation auch nicht nachsagen."
Urteil frühestens im kommenden Jahr
Es sind viele Einzelfragen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung beantworten muss: Wie ist die Verfassungstreue zu gewichten, wenn es um die Verteilung der Stiftungsgelder geht? Ist ein spezielles Finanzierungsgesetz notwendig, und wenn ja, welche Kriterien müssten darin enthalten sein? Mit einem Urteil ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.
Aktenzeichen: 2 BvE 3/19