Karlsruhe überprüft Finanzierung Staatliche Gelder für AfD-nahe Stiftung?
Parteinahe Stiftungen werden mit Millionen aus dem Bundeshaushalt gefördert. Die der AfD nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung geht bislang leer aus. Die Partei sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Darüber verhandelt seit heute das Bundesverfassungsgericht.
Derzeit bekommen nur die Stiftungen von CDU, CSU, SPD, FDP, den Grünen und der Linken Geld aus dem Bundeshaushalt. Nach dem Haushaltsgesetz 2022 sind das insgesamt rund 600 Millionen Euro für dieses Jahr. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt kein Geld, wie schon in den Jahren zuvor. Vorsitzende der Stiftung ist die AfD-Politikerin Erika Steinbach, die früher Mitglied der CDU war.
Ein spezielles Finanzierungsgesetz für politische Stiftungen gibt es bisher nicht. Welche Stiftungen wieviel Geld bekommen, wird bei den Haushaltsverhandlungen festgelegt und anschließend vom Bundestag beschlossen. Im Haushaltsgesetz wurde festgelegt, dass die Stiftungen finanzielle Mittel nur unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. So müssen sie verfassungstreu sein.
Nach dem Haushaltsgesetz müssen sie jederzeit die Gewähr bieten, "dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten". Gibt es Zweifel an der Verfassungstreue, dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages orientiert sich bei seiner Entscheidung auch an einer Erklärung der bisher geförderten Stiftungen aus dem Jahr 1998. Diese hatten damals erklärt, dass es eine Förderung nur dann geben soll, wenn die der Stiftung nahestehende Partei mindestens in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen ins Parlament einzieht.
AfD sieht Recht auf Chancengleichheit verletzt
Die AfD hält das Prozedere für verfassungswidrig und klagte deshalb in Karlsruhe. Sie sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 zu politischen Stiftungen. Nach diesem Urteil muss sichergestellt sein, dass eine Förderung "alle dauerhaft ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt. Nur wenn die staatliche Förderung der pluralen Struktur der gesellschaftlichen und politischen Kräfte Rechnung trägt, wird sie dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, Gleiches ungleich und Ungleiches…verschieden zu behandeln."
Die AfD argumentiert, dass sie mittlerweile eine große politische Bedeutung erreicht habe. Im vergangenen Jahr sei sie das zweite Mal in den Bundestag eingezogen. Deshalb müsse die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung ebenfalls vom Staat finanziell gefördert werden.
Sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung?
Die Parlamentarier der anderen im Bundestag vertretenen Parteien sind dagegen der Meinung, dass die Klage der AfD unbegründet ist. Nach dem Grundgesetz hätten Parteien grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch darauf, dass ihnen nahestehende Stiftungen gefördert werden. Außerdem gebe es einen hinreichenden sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlungen der verschiedenen Stiftungen.
In der heutigen Verhandlung wird es voraussichtlich vor allem um zwei zentrale Frage gehen: Braucht es für die Entscheidung über Stiftungsgelder ein spezielles Finanzierungsgesetz, das klare Kriterien für die Verteilung festlegt? Und darf die AfD-nahe Stiftung staatlich gefördert werden, obwohl es Verbindungen zu Rechtsextremen und Zweifel an ihrer Verfassungstreue gibt? Mit einem Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.