Nach langer Debatte Union und SPD einigen sich auf Lobbyregister
Die Große Koalition hat sich geeinigt: Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios müssen Lobbyisten sich künftig in einem Register eintragen, das beim Bundestag geführt werden soll. Bei Verstößen ist ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geplant.
Das gesetzliche Lobbyregister kommt. Lange haben Union und SPD darum gerungen. Jetzt also gibt es eine Einigung. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios müssen sich professionelle Interessenvertreter künftig schon vor der Kontaktaufnahme in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber machen, sowie zur Anzahl der Beschäftigten und der finanziellen Aufwendung. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Das Lobbyregister wird digital beim Deutschen Bundestag eingerichtet und geführt. Es soll zudem öffentlich einsehbar sein. Die gesetzliche Registrierungspflicht für Interessenvertreter soll gegenüber Abgeordneten, Fraktionen sowie der Bundesregierung gelten. Das war der SPD wichtig. "Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Ein solches Lobbyregister ist aber nur effektiv, wenn es neben dem Bundestag auch für die Bundesregierung gilt. Das konnten wir nun nach langen Verhandlungen mit CDU und CSU endlich durchsetzen", so der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider.
Kein "exekutiver Fußabdruck"
Einen sogenannten "exekutiven Fußabdruck", also eine Nachverfolgung, wie und wo Lobbyisten versuchen auf die Erarbeitung einzelner Gesetze Einfluss zu nehmen, soll es nicht geben. Das war lange Zeit ein Knackpunkt.
Die Union hat das bis zuletzt abgelehnt. "Mit der Einigung machen wir einen riesigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Dabei wird die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger Bürokratie belastet", erklärte Patrick Schnieder, der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio.
Das Gesetz soll zeitnah verabschiedet werden.