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Fragen und Antworten Was steht im Lobbyregister?

Stand: 11.09.2020 14:40 Uhr

Die Große Koalition will ein Lobbyregister einführen. Es soll für Bundestag und Bundesregierung gelten und für mehr Transparenz sorgen. tagesschau.de gibt einen Überblick über die geplante Regelung.

Von Mit Informationen von Cecilia Reible, ARD-Hauptstadtstudio

Was ist das Lobbyregister?

In einem Lobbyregister sind Interessenvertreter und Lobbyisten verzeichnet. Es ist für jedermann öffentlich einsehbar. Aufgelistet werden Verbände, Unternehmen, Organisationen, Netzwerke und Plattformen, die regelmäßig Einfluss auf politische Arbeit und Gesetzgebung nehmen. Auch Einzelpersonen, die im Auftrag einer Lobbyvereinigung arbeiten, müssen darin aufgeführt werden.

Was steht im Lobbyregister?

Die Lobbyisten müssen Namen und Adresse angeben und ihre Tätigkeit beschreiben. Lobbyismus betreibende Unternehmen sollen darlegen, wie viele ihrer Beschäftigten mit Lobbyarbeit beauftragt sind und wie hoch ihre jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten sind. Auch sollen sie ihre Jahresabschlüsse offenlegen und erklären, ob Zuwendungen und Spenden über 20.000 Euro geflossen sind. Die Unternehmen können Angaben zu den Finanzen verweigern, dann kommen sie auf eine gesonderte Liste. Wer darauf steht, dem kann der Hausausweis des Bundestags verweigert werden.

Wer braucht sich nicht eintragen zu lassen?

Ausgenommen sind Menschen, die eine Petition gestartet haben oder die ausschließlich persönliche Interessen verfolgen. Außerdem brauchen sich auch regionale Organisationen sowie Vertreter von Parteien und Religionsgemeinschaften nicht zu registrieren. Gleichwohl ist es möglich, sich freiwillig ins Lobbyregister eintragen zu lassen.

Welche Vorschriften gibt es für die Lobbyarbeit?

Die Interessenvertreter sollen sich einen Verhaltenskodex geben, in dem Grundsätze der Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit definiert sind. Außerdem werden Lobbyisten verpflichtet, bei Kontakten mit Abgeordneten stets "ihre Identität und die Anliegen ihres Auftraggebers" offenzulegen. Erfolgshonorare - etwa für besonders effektive Lobbyarbeit - werden verboten.

Was passiert, wenn jemand Lobbyarbeit betreibt, ohne registriert zu sein?

Wer die erforderlichen Angaben verweigert und trotzdem versucht, Einfluss auf Regierungsarbeit oder Gesetzgebungsverfahren zu nehmen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gibt es Kritik am geplanten Lobbyregister?

Einigen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Die Organisationen "LobbyControl" und "abgeordnetenwatch.de" fordern, dass konkrete Aktivitäten von Lobbyisten - zum Beispiel Treffen oder Veranstaltungen - erfasst und veröffentlicht werden. Grüne und AfD fordern außerdem einen "legislativen Fußabdruck": Dieser soll zeigen, wer an Gesetzentwürfen mitgearbeitet und damit politischen Einfluss genommen hat.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 11. September 2020 um 06:50 Uhr.