Bezahlbare Mieten Mit Erbpacht zu günstigen Wohnungen?
Wohnungen sind rar und teuer, vor allem in Großstädten. Das Erbbaurecht bietet einen Weg zu bezahlbarem Wohnraum. Ministerin Geywitz will das Instrument bekannter machen. Die Wohnungswirtschaft ist skeptisch.
Es geht hinauf, Treppe um Treppe, mehrere Stockwerke ist das Mietshaus in Berlin hoch. Bundesbauministerin Klara Geywitz will sich hier umschauen. Das Haus gehört nicht Investoren oder verschiedenen Wohnungseigentümern, sondern der Hausgemeinschaft selbst über eine GmbH und einen Hausverein. Eine der Wohnungen wird gerade kernsaniert.
Die Bewohnerin führt die Ministerin herum. "Das wird unser Wohnzimmer, dort die Küche und der Raum gegenüber wird das Zimmer unserer Tochter, wo wir gerade nicht reinkönnen, weil da alle unsere Möbel drin sind."
Grundstück gehört einer Stiftung
Ein wichtiger Teil des Hausprojekts ist, dass der Boden, auf dem das Mietshaus steht, nicht der Hausgemeinschaft gehört. Sie haben ihn gepachtet - im Erbbaurecht. Sie zahlen regelmäßig Zinsen für das Grundstück, eine Erbpacht. Das Grundstück selbst gehört einer Stiftung, die wiederum einen Erbbauvertrag mit der Hausgemeinschaft abgeschlossen hat, erklärt Ulrich Kriese von der Stiftung. "In diesen Vertrag können sie soziale Ziele vereinbaren, und deswegen dann eine langfristige Herausnahme eines Grundstücks aus der Spekulation vereinbaren."
Das heißt, die Hausgemeinschaft verpflichtet sich zu günstigen Mieten. Und das über die ganze Laufzeit des Erbbauvertrags, oft 99 Jahre.
Für Kriese ist Erbpacht der Weg zu langfristig bezahlbaren Mieten. Er wünscht sich, dass Städte und Gemeinden viel öfter diese Möglichkeit nutzen. Bisher haben sie das Land oft an Investoren verkauft - zwar mit der Auflage, günstige Sozialwohnungen anzubieten. "Aber das geht höchstens über einen Zeitraum von 30 Jahren, danach fallen die Wohnungen aus der sogenannten Sozialbindung und können dem freien Markt zugänglich gemacht werden." Und dann werden sie meist teuer vermietet.
Bei einem Erbbauvertrag könnte die Gemeinde günstige Mieten komplett vorschreiben. Einige Städte machen sich da bereits auf den Weg, zum Beispiel Hamburg, auch München oder Frankfurt. Noch ist es aber eine Nische.
Bundesbauministerin Geywitz will die Erbpacht bekannter machen, etwa mit Vorzeigeprojekten. Zudem will sie das Instrument praxistauglich machen. Im Bauministerium findet dieser Tage dazu ein Workshop mit Praktikern statt. Denn noch gibt es rechtlich Unsicherheiten, wie streng die Vorgaben im Erbbauvertrag sein können.
"Kein Allheilmittel"
Die Wohnungswirtschaft sieht Erbpacht eher skeptisch. Ihr Einwand: Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bekämen bei solchen Projekten schwieriger eine Finanzierung bei der Bank. Und es gebe andere, einfachere Möglichkeiten, um soziale Ziele langfristig festzuschreiben.
Auch der wohnungspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Daniel Föst, ist skeptisch. "Wir brauchen Investitionen in die Stadt, wir brauchen Investitionen in den Gebäudebestand und zwar nicht zu knapp. Wenn die Kommune alles auf Erbpacht setzt, wird sie diese Investitionen nicht bekommen." Es müsse einen Mix geben. Erbpacht könne ein Teil der Stadtentwicklung sein. "Aber es ist kein Allheilmittel."
Die Bewohner im Mietshaus in Berlin sind hingegen Freunde der Erbpacht. Egal, wie es mit ihrem Projekt weitergeht: Die Erbpacht stellt sicher, dass niemand in 40 oder 60 Jahren in dem Haus teure Mieten verlangen kann.